#MedSafetyWeek 2023

UAW-Verdachtsfälle melden – Arzneimittelsicherheit erhöhen

Stuttgart - 06.11.2023, 13:45 Uhr

Um ein breites Publikum anzusprechen, arbeitet die Kampagne unter anderem mit humorvollen Kurzvideos. (Quelle: Uppsala Monitoring Centre)

Um ein breites Publikum anzusprechen, arbeitet die Kampagne unter anderem mit humorvollen Kurzvideos. (Quelle: Uppsala Monitoring Centre)


Wenn Sie in den kommenden Tagen oder Wochen vermehrt auf Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) angesprochen werden, liegt dies an einer internationalen Social Media Kampagne. Vom 6. bis 12. November möchten BfArM, PEI und andere Behörden mehr Bewusstsein für UAW von Arzneimitteln und Impfstoffen schaffen und erklären Patient:innen, wie sie diese melden können – nämlich unter anderem in ihrer Apotheke.

Es sind vor allem die seltenen und sehr seltenen unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW), die in Zulassungsstudien aufgrund der begrenzten Zahl von Teilnehmenden nicht vollständig erfasst werden. Um diese zu identifizieren, aber auch um detaillierte Erkenntnisse zu allen anderen UAW zu sammeln, sind sogenannte Spontanmeldungen für die Pharmakovigilanz von besonderer Bedeutung. Allerdings nimmt die Zahl der Meldungen aus den Apotheken seit einigen Jahren ab.

Um solchen Trends entgegenzuwirken, rufen seit 2017 Arzneimittelbehörden weltweit jährlich im November eine Aktionswoche aus. Unter dem Hashtag #MedSafetyWeek informieren sie Patient:innen über die Sinnhaftigkeit, Verdachtsfälle von UAW zu melden und erklären, wie eine Meldung abgesetzt werden kann – nämlich mittels schriftlicher Mitteilung an den pharmazeutischen Unternehmer, die zuständige Bundesoberbehörde (BfArM, PEI) oder über das eigens dafür eingerichtete digitale Meldeportal. Aber auch an Ärzt:innen oder Apotheker:innen können sich Patient:innen wenden. Alle gemeldeten Fälle fließen in der europäischen Datenbank EudraVigilance zusammen. Diese dient als Grundlage, um bei Bedarf Schutzmaßnahmen in die Wege zu leiten.

Meldepflicht der Apotheken

Die Berufsordnung verpflichtet Apotheker:innen ihnen bekanntgewordene Verdachtsfälle von UAW zu melden. Die Meldung erfolgt an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker. Bieten Apotheken Schutzimpfungen an, sind sie zusätzlich durch das Infektionsschutzgesetz verpflichtet, Verdachtsfälle von Impfkomplikationen (d.h. Beschwerden, die über das übliche Maß von Impfreaktionen hinausgehen) den Gesundheitsämtern zu melden.

Entgegen der häufigen Fehlannahme sind auch solche Verdachtsfälle zu melden

  • die UAW betreffen, welche bereits in der Packungsbeilage aufgeführt sind,
  • die beim nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch von Arzneimitteln aufgetreten sind,
  • die OTC-Arzneimittel betreffen.

Apotheken sind eingeladen, sich an der Aktionswoche zu beteiligen – etwa indem sie das Kampagnenmaterial auf ihren Social-Media-Kanälen teilen. Mehr Informationen und Materialien finden Sie auf der Kampagnenhomepage.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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