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AvP-Insolvenz
AvP-Vergleich – Nötige Beteiligungsquote erreicht
Erst Anfang des Monats war die Beitrittsfrist zum AvP-Vergleich verlängert worden. Jetzt wurde bekannt, dass die nötige Beteiligungsquote von 80 Prozent der Forderungssummen schon erreicht wurde. Beitreten kann man aber immer noch – und je mehr Beteiligte es gibt, desto größere Auszahlungen kann der Insolvenzverwalter vornehmen.
Im Sommer war vom Insolvenzverwalter, dem Apothekerverband Nordrhein (AVNR) und einem Zusammenschluss von anwaltlichen Vertretern der von der Insolvenz der AvP Deutschland GmbH betroffenen Apotheken ein Vergleich erarbeitet worden. Die Apotheken sollten unter anderem auf ihre strittigen Aussonderungsrechte verzichten und dann dafür eine Vergleichszahlung erhalten. Die Befürworter argumentieren, dass die Beteiligten deutlich früher ihr Geld bekommen würden. Knackpunkt an der Sache: Eine Beteiligungsquote von mindestens 80 Prozent der Forderungssummen.
Der AVNR hat nun seine Mitglieder an diesem Donnerstag in einem Sonderrundschreiben darüber informiert, dass die Quote erreicht wurde. Der Vergleich kann damit wirksam zustande kommen.
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Es ist allerdings immer noch möglich, den Rahmenvereinbarungen beizutreten. Anfang Oktober hatte der AVNR seine Mitglieder darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Frist hierzu aus verschiedenen Gründen bis zum 23. Oktober verlängert wurde. In dem Schreiben vom Donnerstag wird darauf hingewiesen, dass mit der Beteiligungsquote auch die Höhe der Auszahlungen steigt. „Denn je mehr Apotheken teilnehmen, desto weniger Rückstellungen muss der Insolvenzverwalter vornehmen“, so der Verband.
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