Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird den Krankenkassen zu deutlich mehr Macht verhelfen – davon zumindest geht die ABDA aus. In ihrer Stellungnahme zum Digitalgesetz machte die Standesvertretung deutlich: Sollten die Kassen über ihre ePA-Apps oder gar eigene E-Rezept-Apps Zugriff auf elektronische Verordnungen ihrer Versicherten und deren Verwaltung haben, würde sich dadurch die Gefahr erhöhen, dass „Versicherte in ihrem Leistungsinanspruchnahmeverhalten gesteuert werden“.
Auch der Deutsche Apothekertag wird sich dieses Jahr mit dem Thema Digitalisierung beschäftigen – und der Frage, welche Rolle die Krankenkassen darin spielen sollen. In einem Antrag der Apothekerkammer Berlin wird der Gesetzgeber aufgefordert, eine „gesetzliche eindeutig geregelte Abgrenzung der Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern von Aufgaben der Krankenkassen festzulegen“. Denn: Beratungsdienstleistungen im Kompetenzfeld der Apotheken durch Krankenkassen dürften „ausschließlich unter Einbezug von ‚vor Ort‘ Apothekerinnen und Apothekern erfolgen“.
AMTS-Prüfung durch Kassen könnte Mehrarbeit in Apotheken verursachen
Zur Begründung heißt es, dass im Zuge der Digitalisierung „augenscheinlich das Ziel einer Versorgungssteuerung durch Krankenkassen verfolgt“ werde. Durch das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) könnten sie „immanente Aufgaben der Heilberufler, wie bspw. Arzneimitteltherapiesicherheits-Prüfungen (AMTS-Prüfungen), technisch in Kommunikation mit dem Versicherten dirigieren“. Neben berufsrechtlichen Abgrenzungsfragen fürchtet die Kammer einen erhöhten Aufklärungsbedarf zu etwaigen AMTS-Meldungen der Krankenkassen in der Apotheke.
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