Antrag zum Deutschen Apothekertag 2023

Kompetenzen von Kassen und Heilberuflern abgrenzen

Berlin - 15.08.2023, 10:45 Uhr

Wächst durch die elektronische Patientenakte die Macht der Krankenkassen? (Foto: imago images / Christian Ohde)

Wächst durch die elektronische Patientenakte die Macht der Krankenkassen? (Foto: imago images / Christian Ohde)


Lauterbach hat zur „Aufholjagd“ bei der Digitalisierung geblasen – seine jüngsten Gesetzentwürfe und deren mögliche Auswirkungen werden auch beim DAT 2023 Thema sein. Die Apothekerkammer Berlin befürchtet etwa, dass die Kassen über die elektronische Patientenakte und vorgesehene AMTS-Prüfungen Kompetenzen der Apothekerschaft übernehmen könnten und pocht auf eine klare Abgrenzung der jeweiligen Aufgabenbereiche.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird den Krankenkassen zu deutlich mehr Macht verhelfen – davon zumindest geht die ABDA aus. In ihrer Stellungnahme zum Digitalgesetz machte die Standesvertretung deutlich: Sollten die Kassen über ihre ePA-Apps oder gar eigene E-Rezept-Apps Zugriff auf elektronische Verordnungen ihrer Versicherten und deren Verwaltung haben, würde sich dadurch die Gefahr erhöhen, dass „Versicherte in ihrem Leistungsinanspruchnahmeverhalten gesteuert werden“.

Auch der Deutsche Apothekertag wird sich dieses Jahr mit dem Thema Digitalisierung beschäftigen – und der Frage, welche Rolle die Krankenkassen darin spielen sollen. In einem Antrag der Apothekerkammer Berlin wird der Gesetzgeber aufgefordert, eine „gesetzliche eindeutig geregelte Abgrenzung der Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern von Aufgaben der Krankenkassen festzulegen“. Denn: Beratungsdienstleistungen im Kompetenzfeld der Apotheken durch Krankenkassen dürften „ausschließlich unter Einbezug von ‚vor Ort‘ Apothekerinnen und Apothekern erfolgen“.

AMTS-Prüfung durch Kassen könnte Mehrarbeit in Apotheken verursachen

Zur Begründung heißt es, dass im Zuge der Digitalisierung „augenscheinlich das Ziel einer Versorgungssteuerung durch Krankenkassen verfolgt“ werde. Durch das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) könnten sie „immanente Aufgaben der Heilberufler, wie bspw. Arzneimitteltherapiesicherheits-Prüfungen (AMTS-Prüfungen), technisch in Kommunikation mit dem Versicherten dirigieren“. Neben berufsrechtlichen Abgrenzungsfragen fürchtet die Kammer einen erhöhten Aufklärungsbedarf zu etwaigen AMTS-Meldungen der Krankenkassen in der Apotheke.

Da die Daten bei den Kassen zusammenlaufen, sieht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in seinem Referentenentwurf für das GDNG im Einzelfall eine automatisierte Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch sie vor. Im Fall einer möglichen Gefährdung seien die Versicherten umgehend zu informieren. Diese dürfe aber nur in Form einer „unverbindlichen Empfehlung“ geschehen.

Geht nicht weit genug

Den Antragsstellern geht das offenbar nicht weit genug. Sie wünschen sich mehr Klarheit bei der Verteilung der Kompetenzen und Einbeziehung der Apotheken. „Gesetzlich fixierte Aufgaben der Apotheken dürfen nicht in Zukunft durch Einflussnahme der Krankenkassen übernommen oder konterkariert werden.“ Heilberufliche Aufgaben dürften nur durch Heilberufler beurteilt werden. Wenn es arzneimittelbezogene Fragen gehe, müssen die Krankenkassen aus Sicht der Kammer bei ihrer Kommunikation mit den Versicherten die Apotheken einbeziehen.

Der Deutsche Apothekertag findet in diesem Jahr vom 27. bis 29. September in Düsseldorf statt. Die Anträge, die der DAZ vorliegen, sind bereits von der Antragskommission bearbeitet worden und müssen nun noch den ABDA-Gesamtvorstand passieren. Das soll in der Sitzung am 17. August geschehen.

Karten für den DAT

Sie sind approbierte Apothekerin bzw. approbierter Apotheker und möchten sich auf dem Deutschen Apothekertag anschauen, was die Hauptversammlung so macht? Dann buchen Sie auf www.deutscher-apothekertag.de ein Ticket. Das ist seit dem 1. August möglich.

Kosten fallen für die Karten nicht an. Beworben wird von der ABDA allerdings der Erwerb eines Kombi-Tickets, das neben dem Zutritt zum Deutschen Apothekertag auch zum Besuch der Expopharm an allen Messetagen genutzt werden kann. Dieses Ticket kostet 65 Euro, was dem Preis für eine Expopharm-Dauerkarte entspricht.


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Kabinett beschließt Digitalisierungsgesetze / ABDA kritisiert Umgang mit Patientendaten

Digitalisierungsschub mit Ecken und Kanten

Ausschüsse empfehlen Bundesrat Änderungen am Kabinettsentwurf

Lauterbachs Digitalisierungspläne: Länder teilen einige Sorgen der ABDA

Digitalisierung des Gesundheitswesens

Krankenkassen dürfen nicht zu Leistungserbringern werden

Referentenentwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes

Krankenkassen sollen automatisierte AMTS-Prüfung vornehmen dürfen

Kabinettsvorlage zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Lauterbach hält an AMTS-Prüfung durch Krankenkassen fest

Digitalisierung des Gesundheitswesens

Aufholjagd in Bullerbü: Bundestag berät Digitalgesetze

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.