Antrag zum Deutschen Apothekertag

BAV will Retaxschutz für Apotheken bei Entlassrezepten

Berlin - 09.08.2023, 12:15 Uhr

Ein Antrag zum Deutschen Apothekertag 2023 widmet sich der Retax-Gefahr für Apotheken beim Beliefern von Entlassrezepten. (Foto: DAZ/Schelbert)

Ein Antrag zum Deutschen Apothekertag 2023 widmet sich der Retax-Gefahr für Apotheken beim Beliefern von Entlassrezepten. (Foto: DAZ/Schelbert)


Die Retaxgefahr für Apotheken beim Beliefern von Entlassrezepten nimmt inzwischen überhand. Nun soll das Thema auch beim Deutschen Apothekertag Ende September in Düsseldorf auf den Tisch kommen: Der Berliner Apotheker Verein will über einen Antrag abstimmen lassen, in dem er vom Gesetzgeber Schutz für die beliefernden Apotheken fordert.

Die Regeln für das Ausstellen von Entlassrezepten sind kompliziert – so kompliziert, dass sowohl Klinikärztinnen und -ärzte als auch die beliefernden Apotheken oftmals den Überblick verlieren. Für die Apotheken kann das zu finanziellen Schwierigkeiten führen: Es drohen Retaxationen, unter Umständen sogar auf Null.

Der Deutsche Apothekerverband weist zwar auf die Möglichkeit hin, Entlassrezepte unter bestimmten Voraussetzungen als Privatrezepte behandeln zu können. Doch das dürfte allenfalls eine Krücke sein, keine Lösung des Grundproblems. Der Berliner Apotheker Verein (BAV) will das Übel jetzt an der Wurzel packen: In einem Antrag, über den die Hauptversammlung beim Deutschen Apothekertag 2023 abstimmen soll, wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Situation aufzulösen. Demnach soll es den Krankenkassen verboten werden, formale Fehler an Entlassrezepten als Anlass für Taxbeanstandungen zu nehmen. Zudem gelte es, Apotheken von der Pflicht zu befreien, fehlende Angaben oder offensichtliche Abweichungen von Formvorgaben des Rahmenvertrags auf Verordnungen im Entlassmanagement vor der Versorgung und/oder Abrechnung zu ergänzen oder zu korrigieren.


Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber auf, gesetzlich festzulegen, dass im Sinne einer schnellen und sicheren Versorgung von Patientinnen und Patienten im Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Abweichungen von Formvorgaben, die im Rahmenvertrag nach § 39 Abs. 1a SGB V für Verordnungen festgelegt sind und sich an die ausstellenden Ärztinnen und Ärzte richten, von den Krankenkassen nicht zum Anlass für Taxbeanstandungen genommen werden dürfen. (...)

Antrag des Berliner Apotheker Vereins zum Deutschen Apothekertag 2023


„Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung“, führt der BAV dazu in der Begründung zum Antrag aus. Einzelheiten auch zu Verordnungen im Entlassmanagement regeln der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einem Rahmenvertrag. „Leider ist festzustellen, dass von den dort festgelegten hochkomplexen formalen Vorgaben für Entlassverordnungen durch die verordnenden Ärzte immer wieder abgewichen wird“, bemängelt der Verein. „Diese Abweichungen werden erfahrungsgemäß von Krankenkassen zum Vorwand für die Nichtvergütung der Versorgung entlassener Patientinnen und Patienten durch Apotheken genommen.“

Diesem Umstand soll der Gesetzgeber nun ein Ende setzen. „Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nach ihrer Entlassung auf die rasche Versorgung mit im Entlassmanagement verordneten Arznei- und/oder Hilfsmitteln angewiesen sind, zu verbessern, ist die Vergütung der versorgenden Apotheken und sonstigen Leistungserbringer trotz solcher Abweichungen sicherzustellen“, fordert der BAV.

Der Deutsche Apothekertag findet in diesem Jahr vom 27. bis 29. September in Düsseldorf statt. Die Anträge, die der DAZ vorliegen, sind bereits von der Antragskommission bearbeitet worden und müssen nun noch den ABDA-Gesamtvorstand passieren. Das soll in der Sitzung am 17. August geschehen.

Karten für den DAT

Sie sind approbierte Apothekerin bzw. approbierter Apotheker und möchten sich auf dem Deutschen Apothekertag anschauen, was die Hauptversammlung so macht? Dann buchen Sie auf www.deutscher-apothekertag.de ein Ticket. Das ist seit dem 1. August möglich.

Kosten fallen für die Karten nicht an. Beworben wird von der ABDA allerdings der Erwerb eines Kombi-Tickets, das neben dem Zutritt zum Deutschen Apothekertag auch zum Besuch der Expopharm an allen Messetagen genutzt werden kann. Dieses Ticket kostet 65 Euro, was dem Preis für eine Expopharm-Dauerkarte entspricht.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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1 Kommentar

Unverständlich

von Fassungslos am 09.08.2023 um 12:38 Uhr

Antrag zum Apothekentag? Sollte sich nicht jeder Verband automatisch dafür einsetzen, Schaden von den Apotheken abzuwenden. Dies sollte die oberste Prämisse sein, dann muss man so etwas auch nicht diskutieren und Anträge stellen. Unfassbar.

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