„Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung“, führt der BAV dazu in der Begründung zum Antrag aus. Einzelheiten auch zu Verordnungen im Entlassmanagement regeln der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einem Rahmenvertrag. „Leider ist festzustellen, dass von den dort festgelegten hochkomplexen formalen Vorgaben für Entlassverordnungen durch die verordnenden Ärzte immer wieder abgewichen wird“, bemängelt der Verein. „Diese Abweichungen werden erfahrungsgemäß von Krankenkassen zum Vorwand für die Nichtvergütung der Versorgung entlassener Patientinnen und Patienten durch Apotheken genommen.“
Diesem Umstand soll der Gesetzgeber nun ein Ende setzen. „Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nach ihrer Entlassung auf die rasche Versorgung mit im Entlassmanagement verordneten Arznei- und/oder Hilfsmitteln angewiesen sind, zu verbessern, ist die Vergütung der versorgenden Apotheken und sonstigen Leistungserbringer trotz solcher Abweichungen sicherzustellen“, fordert der BAV.
Der Deutsche Apothekertag findet in diesem Jahr vom 27. bis 29. September in Düsseldorf statt. Die Anträge, die der DAZ vorliegen, sind bereits von der Antragskommission bearbeitet worden und müssen nun noch den ABDA-Gesamtvorstand passieren. Das soll in der Sitzung am 17. August geschehen.
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Unverständlich
von Fassungslos am 09.08.2023 um 12:38 Uhr
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