Rahmenvertragliche Preisbindung endet

Westfalen-Lippe: Nutzung des Apothekenportals wird teurer

Berlin - 02.08.2023, 12:45 Uhr

Die Nutzung des Apothekenportals wird für AVWL-Mitglieder teurer. (Screenshot: DAZ / mein-apothekenportal.de)

Die Nutzung des Apothekenportals wird für AVWL-Mitglieder teurer. (Screenshot: DAZ / mein-apothekenportal.de)


Apothekeninhaberinnen und -inhaber in Westfalen-Lippe müssen künftig tiefer in die Tasche greifen als bisher, wenn sie das Apothekenportal nutzen möchten. Wie die standeseigene Betreibergesellschaft Gedisa informiert, passt sie die Konditionen zum 1. Oktober an. Die Rahmenvereinbarung mit dem AVWL läuft jedoch entgegen früheren Mitteilungen weiter.

Wer in Westfalen-Lippe eine Apotheke besitzt und das Apothekenportal nutzen möchte, muss dafür einen gesonderten Vertrag mit der Betreibergesellschaft Gedisa abschließen. Hintergrund ist, dass der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) sich vor rund eineinhalb Jahren nach langem Hin und Her nicht dazu durchringen konnte, der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken (Gedisa) als Gesellschafter beizutreten. Alle anderen 16 Verbände im Bundesgebiet haben sich der Gedisa angeschlossen – sie finanzieren die Aktivitäten der Gesellschaft und holen sich das Geld von ihren Mitgliedern zurück, entweder per Sonderumlage oder über den regulären Beitrag.

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Wer also Mitglied in einem Verband ist, bezahlt automatisch für das Portal und kann es folglich auch in vollem Umfang nutzen. AVWL-Mitglieder hingegen haben die Wahl, ob sie das Portal nutzen möchten und wenn ja, ob in der Voll- oder Basisvariante. Entscheiden sie sich für die Nutzung, können sie sich gegenüber der Gedisa auf eine Rahmenvereinbarung des AVWL mit der Digitalgesellschaft beziehen und bekommen zu den darin vereinbarten Konditionen Zugang zum Portal und seinen Funktionen.

So war es jedenfalls bisher – für Irritation unter den AVWL-Mitgliedern sorgte jedoch eine Ende Juni von der Gedisa verschickte Mitteilung, diese Rahmenvereinbarung laufe zum 30. Juni 2023 aus. Dabei handelte es sich offenbar um ein Missverständnis: Das genannte Datum taucht in der Vereinbarung zwar auf, im fraglichen Passus fixieren die Vertragspartner allerdings lediglich den Preis bis zu diesem Stichtag. Wörtlich heißt es in § 2 Absatz 5 der Vereinbarung unter der Überschrift „Vergütung“:


„Vorstehendes Vergütungsmodell gilt nur für Mitglieder der AVWL, die bis zum 31.12.2022 entweder für die Basis- oder die Vollvariante optiert haben. Die Gedisa erbringt die entsprechenden Leistungen dann zu unveränderten Konditionen bis zum 30.06.2023. (…)“

Rahmenvereinbarung zwischen der Gedisa und dem AVWL zum Apothekenportal


Nachdem die Vertragspartner den Sachverhalt nun geklärt zu haben scheinen, wendet sich die Gedisa jetzt erneut an die AVWL-Mitglieder. In einer Nachricht vom heutigen 2. August entschuldigt sie sich zunächst für die Irritation, die ihr Schreiben vom Juni möglicherweise verursacht hat, und klärt anschließend über das weitere Prozedere auf.

Demnach erhöht sie zum 1. Oktober 2023 die Preise sowohl für die Nutzung der Voll- als auch der Basisvariante des Portals. Die abgespeckte Version soll den Angaben zufolge ab Oktober mit 25 Euro pro Monat zu Buche schlagen, der Zugriff auf alle Funktionalitäten des Portals ist dann für 80 Euro monatlich zu haben. Bis dato zahlen AVWL-Mitglieder für die Nutzung der Basisvariante insgesamt 20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Monat und Betriebsstätte, den vollen Leistungsumfang gibt es für 75 Euro plus Mehrwertsteuer pro Monat und Betriebsstätte. Zum Vergleich: Mitglieder anderer Verbände sollen monatlich maximal 50 Euro pro Betriebsstätte locker machen müssen.

Bis 30. September 2023 müssen sich die Inhaberinnen und Inhaber in Westfalen-Lippe nun also festlegen, ob und in welchem Umfang sie das Portal weiter nutzen möchten. „Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten sie weiter die von uns gewohnten Dienstleistungen zu den auf Basis der Rahmenvereinbarung vereinbarten Konditionen“, schreibt die Gedisa an die Apothekerinnen und Apotheker. Ab 1. Oktober gelten dann für alle, die das Angebot weiter nutzen möchten, die neuen Konditionen. Wer aussteigen möchte, kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Um die Kolleginnen und Kollegen von den Funktionen des Portals zu überzeugen, bietet die Gedisa ihnen an, bis Ende September probeweise alle Leistungen, die von der Gesellschaft seit Juli 2023 neu entwickelt worden sind, zu den Konditionen der bisherigen Basisvariante in Anspruch zu nehmen. Wollen Inhaberinnen und Inhaber das Portal auch über den 30. September hinaus nutzen, müssen sie nach dem Einloggen sowohl für die Basisleistungen als auch für die Vollvariante den neuen Nutzungsbedingungen mit Wirkung ab 1. Oktober 2023 zustimmen.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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