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Stellungnahme zum Digitalgesetz
Kein „Staats-E-Rezept“: Pro Generika will Marktöffnung für Drittanbieter-Apps
Auch der Branchenverband Pro Generika hat die Chance genutzt, zum Referentenentwurf für ein Digitalgesetz Stellung zu nehmen. Unter anderem spricht er sich dafür aus, den Zugriff und die Verwaltung von E-Rezepten auch über Apps von Drittanbietern zu ermöglichen und vertritt in diesem Punkt eine ganz andere Auffassung als die ABDA.
Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Entwurf eines Digitalgesetzes sieht unter anderem vor, dass die Bereitstellung und der Betrieb von informationstechnischen Systemen, die eine Übermittlung von elektronischen Verordnungen oder elektronischen Zugangsdaten zu elektronischen Verordnungen außerhalb der Telematikinfrastruktur ermöglichen, untersagt werden soll (§ 360 Absatz 16 SGB V neu).
Allerdings wird gleich im nächsten Satz eine Ausnahme definiert. Denn weiter heißt es: Abweichend von Satz 1 dürfen Anbieter informationstechnische Systeme bereitstellen, mit denen elektronische Zugangsdaten zu elektronischen Verordnungen vom Leistungserbringer mit Zustimmung der Versicherten an die Versicherten zur direkten Weiterleitung an eine Apotheke zur Einlösung der Verordnung ohne Nutzung der Telematikinfrastruktur übermittelt werden, wenn dabei der Stand der Technik gemäß den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Sicherheitsniveau „Substantiell“ eingehalten wird. Zudem sollen Versicherte außer über die Gematik-App auch über die ePA-Apps ihrer jeweiligen Krankenkassen auf E-Rezepte zugreifen und diese verwalten können.
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Die ABDA hält von alledem nichts, wie sie in ihrer Stellungnahme deutlich macht. Ihrer Ansicht nach sollen alle Ausnahmen gestrichen werden. Ganz anders sieht das der Branchenverband Pro Generika. Zwar wird der neue Ansatz, dass Drittanbieter rein digitale und kundenfreundliche Einlöse- und Übertragungsmöglichkeiten für das E-Rezept außerhalb der Telematik-Infrastruktur bereitstellen dürfen, begrüßt. Die hierdurch eröffnete Möglichkeit, im marktwirtschaftlichen Wettbewerb entwickelte Angebote zur Einlösung des elektronischen Rezepts zu schaffen, gehe in die richtige Richtung, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. Allerdings geht das Pro Generika nicht weit genug. Denn: Eine wünschenswerte Öffnung des E-Rezepts für Marktanwendungen werde damit nicht vollumfänglich vollzogen.
Pro Generika will kein Staats-E-Rezept
Pro Generika ist der Auffassung, dass wettbewerblich entstandene Lösungen stärker als im Gesetzentwurf vorgesehen als Chance zu begreifen und zu befördern seien. Für den weiteren Ausbau des E-Rezepts nach Ersteinführung sollte daher eine gleichberechtigte Öffnung für Anwendungen des Markts erfolgen, anstatt dass der Markt durch ein von der Gematik hergestelltes „Staats-E-Rezept“ bzw. kassenseitig entwickelte Anwendungen verdrängt werde. Als Maßstab, ob eine E-Rezept-App zur Anwendung kommen darf oder nicht, sollte allein die Einhaltung der gesetzten Regelungen, wie sie bereits jetzt für kassenseitig entwickelte Anwendungen vorgesehen ist, gelten, um einen diskriminierungsfreien Zugang für Marktteilnehmer zu gewährleisten.
Die Rolle der Gematik sollte sich nach Ansicht von Pro Generika auf die zentrale Koordination und Steuerung des Zusammenspiels der Marktanwendungen konzentrieren.
4 Kommentare
pro was?
von Michael Weigand am 02.08.2023 um 11:11 Uhr
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Wieder Täuschung durch Lauterbach
von ratatosk am 02.08.2023 um 9:30 Uhr
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von Dr. Dietmar Roth am 02.08.2023 um 8:58 Uhr
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von Jörg Wemsewitz am 01.08.2023 um 18:34 Uhr
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