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Stellungnahme zum Digitalgesetz
BAH: Apotheken sollen zu DiGA beraten
Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) sieht einen hohen Beratungsbedarf zu sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen. Vor allem für solche mit Arzneimittelbezug seien die Apotheken als „verlässliche und hochkompetente Anlaufstellen“ prädestiniert, diese Beratungsleistung zu übernehmen – natürlich gegen eine angemessene Vergütung.
Bereits im Juni hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf eines sogenannten Digitalgesetzes vorgelegt – Mitte Juli übersandte es den Verbänden den finalen Referentenentwurf zur Stellungnahme. Am vergangenen Freitag bezog nun der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) Position zum Entwurf. Schwerpunktmäßig beschäftigt er sich in seiner Stellungnahme mit den sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), also Gesundheits-Apps auf Rezept.
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So begrüßt er etwa das Ansinnen, einheitliche Vorgaben für das Genehmigungsverfahren seitens der Krankenkassen nach § 33a Absatz 1 Satz 2 SGB V zu schaffen. „Mit dem Nachweis einer medizinischen Indikation ist aus Sicht des BAH eine hinreichende Bedingung für eine Genehmigung gegeben“, betont der Verband. „Denn der Versicherte kann glaubhaft machen, dass er bereits einen Leistungserbringer aufgesucht und sich aktiv mit seiner Indikation auseinandergesetzt hat.“
Die Pflicht zur Einführung erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteile lehnt er hingegen ab – diese ließen sich „nicht für jede DiGA sinnvoll ein- und umsetzen“. Das führt der BAH insbesondere auf die Vielzahl an möglichen Indikationen sowie die innovativen Behandlungsansätze der jeweiligen DiGA zurück. „So kann zum Beispiel die Nutzungshäufigkeit kein Parameter für die Erfolgsmessung sein, da dies ja auch vom individuellen Verhalten des Nutzers abhängig ist.“ Zudem müsse, um kostenintensive Hardware leihweise zur Verfügung zu stellen, ein direkter Kontakt zwischen DiGA-Hersteller und Versichertem ermöglicht werden. Die Leihgabe sollte überdies auf Produkte beschränkt bleiben, die auch unter Hygieneaspekten unproblematisch verliehen und weiterverwendet werden können.
Auf insgesamt 21 Seiten legt der Verband seine Haltung zu den geplanten Neuerungen rund um das Thema digitale Gesundheitsanwendungen dar. Die Apotheken betreffen diese bisher nicht, denn sie sind in die DiGA-Prozesse aktuell nicht eingebunden. Das jedoch will der BAH ändern: Er regt an, die Apothekenteams könnten Versicherte insbesondere bei der Nutzung von Anwendungen mit Arzneimittelbezug unterstützen.
Apotheken als verlässliche und hochkompetente Anlaufstellen
„DiGA haben sich als beratungsintensive Leistungen für Versicherte und Leistungserbringer herausgestellt“, schreibt der Herstellerverband. Der persönliche Kontakt zu Beratungsangeboten sei jedoch limitiert und gerade nicht IT-affine Versicherte benötigten einen möglichst niederschwelligen Zugang zu Beratungsleistungen. „Hier haben sich bereits während der Coronazeit Apotheken als verlässliche und hochkompetente Anlaufstellen bewährt.“
Und so sieht der BAH sie auch bei der Beratung zu DiGA mit Arzneimittelbezug als Ansprechpartner der ersten Wahl. Diesen Service sollen die Apotheken allerdings freiwillig erbringen können. Denn ein solches Beratungsangebot zu etablieren, könne sich zunächst nicht jede Apotheke leisten. Zudem gelte es, die Apotheken dafür fair zu bezahlen. „Der Aufwand, diese Beratungsqualität aufzubauen und anzubieten, muss in einem ausgewogenen Verhältnis zur Vergütung des Services stehen“, unterstreicht der Verband.
Die Verbändeanhörung ist für den morgigen 1. August geplant. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens steht laut BAH noch nicht fest.
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