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Cannabis zu medizinischen Zwecken
BfArM-Cannabis wird ab 1. Juli teurer
Das BfArM passt den Verkaufspreis für seine Medizinal-Cannabisblüten an: Statt bislang 4,30 Euro kostet ein Gramm BfArM-Cannabis ab 1. Juli 2023 5,80 Euro. Sofern die einschlägigen Anlagen der Hilfstaxe entsprechend angepasst werden, bedeutet dies für Apotheken, dass sie 1,50 Euro mehr pro Gramm für deutsche Blüten abrechnen können.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am gestrigen Dienstag bekannt gegeben, dass es den Verkaufspreis für Medizinal-Cannabisblüten angepasst hat. Grund sei die Entwicklung der ärztlichen Verschreibungen: Es würden bevorzugt Cannabissorten mit einem hohen THC-Gehalt verordnet. In der Folge fragten Apotheken die vom BfArM ebenfalls angebotenen Sorten mit geringerem THC-Gehalt weniger nach. Und so passt das BfArM den auf einer Mischkalkulation basierenden Verkaufspreis von 4,30 Euro pro Gramm zum 1. Juli 2023 auf 5,80 Euro an.
Die Apothekenvergütung für Medizinalcannabis ist in der Anlage 10 zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) geregelt. Die speziellen Regelungen, die BfArM-Cannabis betreffen (Teile 2a, 3a und 7 der Anlage 10), beruhen auf einem Schiedsspruch und sind bis Ende Juni 2023 befristet.
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Demnach ist zum Beispiel für BfArM-Cannabisblüten in unverändertem Zustand (bislang) der vom BfArM mitgeteilte Herstellerabgabepreis in Höhe von 4,30 Euro pro Gramm abrechnungsfähig. Hinzu kommt ein Zuschlag von 100 Prozent. Sollten die Regelungen in ihren Grundzügen beibehalten werden, der Preis aber auf 5,80 Euro erhöht, wären dies für die Apotheken also 1,50 Euro mehr bei der Abrechnung. Für Selbstzahler würden dann pro Gramm 13,80 Euro fällig (inklusive Mehrwertsteuer).
DAV will aktiv werden
Wie geht es mit der Anlage 10 der Hilfstaxe nun ab dem 1. Juli weiter? Eine neue Vereinbarung muss so oder so her. Jedenfalls die Teile 2a und 3a der Anlage 10 sehen aber vor, dass sie bis zum Wirksamwerden einer neuen Vereinbarung fortgelten. Eine Sprecherin des Deutschen Apothekerverbands erklärte auf Nachfrage der DAZ: „Wir werden die notwendigen Schritte zu einer Anpassung der Cannabis-Preise, welche durch Schiedsspruch in derzeitiger Höhe festgelegt wurden, ergreifen“. Näheres könne man aktuell noch nicht mitteilen. Sobald ein Ergebnis erzielt sei, werde darüber auch auf der ABDA-Webseite informiert.
Die Preiskalkulation des BfArM
Das medizinische Cannabis wird im Auftrag der Cannabisagentur des BfArM von drei Unternehmen in Deutschland angebaut und seit Juli 2021 über ein Distributionsunternehmen (Cansativa) vertrieben. Wie das BfArM erklärt, ergibt sich der Verkaufspreis nach einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren aus einer Mischkalkulation aller Sorten und Anbaubetriebe. Dabei darf das BfArM keine Überschüsse erzielen, lediglich die hier anfallenden Personal- und Sachkosten werden bei der Preisbildung berücksichtigt.
Das BfArM erläutert weiter, es habe im Ausschreibungsverfahren bereits berücksichtigt, dass tendenziell mehr Rezepte für Cannabissorten mit höherem THC-Gehalt ausgestellt werden würden. Dementsprechend habe der überwiegende Teil des im Auftrag des BfArM angebauten Cannabis bereits einen höheren THC-Gehalt.
Die vom BfArM beauftragte deutsche Anbaumenge von 10.400 kg medizinischem Cannabis ist auf vier Jahre mit jährlich jeweils 2.600 kg verteilt. Bei der Festlegung der Ausschreibungsmenge wurde auch berücksichtigt, dass medizinisches Cannabis von den Apotheken nicht nur von der Cannabisagentur, sondern weiterhin auch von Importeuren bezogen werden kann. Anders als der Anbau in Deutschland wird der Import nicht vom BfArM gesteuert.
Laut der gestern von der ABDA veröffentlichten Zahlenbroschüre für 2023 wurden im Jahr 2022 insgesamt 14.840 Kilogramm Medizinalcannabis (Blüten und Extrakte) an die Apotheken geliefert.
Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde um 18:50 Uhr aktualisiert und um das Statement der DAV-Sprecherin ergänzt.
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