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Im neuen Jahr
Antiallergikum Bilastin kommt in die Selbstmedikation
Der OTC-Switch des Antihistaminikums Bilastin ist schon einige Monate her. Im neuen Jahr steht der Wirkstoff nun endlich auch in der Selbstmedikation zur Verfügung unter dem Handelsnamen Allegra.
Bereits seit dem 1. März ist das H1-Antihistaminikum Bilastin in Konzentrationen von 20 mg je abgeteilter Form nicht mehr verschreibungspflichtig, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren angegeben ist. Die entsprechende Änderung der AMVV wurde am 28. Februar 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat einen Tag später in Kraft. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 11. Februar 2022 zugestimmt.
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Fertigarzneimittel in OTC-Aufmachung gab es aber bislang nicht. Die Pharmafirmen müssen nämlich nach einem Switch die nötigen Änderungen (Variations) etwa bezüglich der Deklaration und Indikation beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Das geht aber erst nach Inkrafttreten der Änderung. Vorher nimmt die Bundesoberbehörde sie nicht an. Und apothekenpflichtige Ware dürfen die Hersteller erst nach einem positiven Bescheid des BfArM in Verkehr bringen. Und das dauert alles seine Zeit. Das einzige verschreibungspflichtige Bilastin-haltige Präparat, Bitosen® von der Berlin-Chemie AG, war zuletzt auch nicht mehr erhältlich.
Handelsname Allegra
Im neuen Jahr hat das Warten dann aber ein Ende. Unter dem Handelsnamen Allegra kommt Bilastin in drei Packungsgrößen in die Sichtwahl – à 6, 20 und 50 Tabletten. Vertrieben wird das Präparat von der Firma Nattermann. Anwendungsgebiete sind die Behandlung der allergischen saisonalen und perennialen Rhinokonjunktivitis und der Urtikaria bei Erwachsenen und Jugendlichen ab zwölf Jahren.
Schneller Wirkeintritt, lange Wirkdauer
Bilastin zeichnet sich durch seinen schnellen Wirkeintritt innerhalb von 30 bis 60 Minuten nach Einnahme und seine lange Wirkdauer von 24 Stunden aus. Es wirkt nicht sedierend und weist aufgrund seiner fehlenden Interaktion mit dem Cytochrom-P450-System ein geringes Wechselwirkungspotenzial mit anderen Arzneimitteln auf. Bei älteren Patienten und Menschen mit Nierenfunktionsstörungen sind keine Dosisanpassungen notwendig. Die Entlassung aus der Verschreibungspflicht wurde mit den gesammelten Erfahrungen mit anderen in der Selbstmedikation erhältlichen Antihistaminika der zweiten Generation (Loratadin, Cetirizin) begründet.
Möglicherweise wird Bilastin im kommenden Jahr noch in einer weiteren Dosierung verschreibungsfrei. Ein möglicher OTC-Switch der 10mg-Variante steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht. Er tagt am 25. Januar 2023.
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