Befristung verlängert

Nyda bleibt weiterhin erstattungsfähig

Stuttgart - 22.11.2022, 15:15 Uhr

Mit einem Nissenkamm werden nach der Behandlung die leblosen Läuse entfernt. (Foto: RioPatuca Images / AdobeStock)

Mit einem Nissenkamm werden nach der Behandlung die leblosen Läuse entfernt. (Foto: RioPatuca Images / AdobeStock)


Die Kosten für die Läusemittel Nyda und Nyda Läusespray werden weiterhin von den Kassen übernommen. Die „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ wurde vom 6. Dezember 2022 auf den 27. Mai 2024 verlängert. Darüber hinaus kann eine Reihe von anderen Läusemitteln auf Kassenrezept verschrieben werden.

Medizinprodukte dürfen nur zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn sie in der „Medizinprodukte-Liste“ der Arzneimittelrichtlinie, oder wie sie offiziell heißt „Anlage V: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“ aufgeführt sind. Und selbst nicht für alle Produkte, die sich dort finden, ist dieser Status unbefristet. Die Erstattungsfähigkeit einiger Präparate ist mit einem Ablaufdatum versehen und muss, wenn gewünscht, immer wieder verlängert werden.

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Für die Läusemittel Nyda und Nyda Läusespray hat der Gemeinsame Bundesausschuss dies nun getan. In dem Beschluss vom 25. Oktober heißt es, „In der Anlage V wird in den Zeilen „Nyda“ und „Nyda Läusespray“ jeweils in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „6. Dezember 2022“ ersetzt durch die Angabe „27. Mai 2024“. Am vergangenen Donnerstag wurde die Bekanntmachung des Beschlusses im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Somit können die Nyda-Produkte weiterhin für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen auf Kassenrezept verschrieben werden.

Das Wirkprinzip

Nyda enthält den Wirkstoff Dimeticon. Laut Hersteller kommen zwei Varianten des Silikonöls zum Einsatz. Ein bei Raumtemperatur leicht flüchtiges Mittel, sowie ein dickflüssiges, das sich vergleichsweise schwer verflüchtigen soll. Somit soll sich das Präparat zum einen sehr gut auf der Kopfhaut ausbreiten, zum anderen besitze das dünnflüssige Dimeticon aufgrund seiner geringen Oberflächenspannung hervorragende Kriech-Eigenschaften – und gelange dadurch in die kleinen Atemöffnungen der Läuse, beschreibt Hersteller Pohl-Boskamp das Wirkprinzip. Dort soll es die Luft verdrängen. Anschließend soll das flüchtige Dimeticon verdampfen, während das dickflüssigere Silikonöl verdicken und die Atemöffnungen der Parasiten verschließen soll.

Nyda Läusespray unterscheidet sich vom klassischen Nyda hinsichtlich der Einwirkzeit: beim Spray wird eine Einwirkzeit von 10 Minuten angegeben, bei der klassischen Variante sind es 8 bis 18 Stunden.

Welche Medizinprodukte zahlt die Kasse noch?

Weitere Läusemittel mit Medizinproduktstatus, die laut Richtlinie von den Kassen bezahlt werden, sind

  • die Dimeticon-haltigen Mittel
    • Dimet 20
    • Etopril
    • Hedrin Once Liquid Gel
  • Mittel auf Basis von dickflüssigem Paraffin
    • mosquito® med LäuseShampoo
    • mosquito® med LäuseShampoo 10
  • ein pflanzliches Mittel mit Anisöl, Kokosöl, Ylang-Ylang-Blütenöl
    • Paranix® ohne Nissenkamm

Im Gegensatz zu Nyda ist bei allen anderen die Erstattungsfähigkeit nicht befristet.

Alle anderen Medizinprodukte, beispielsweise Licener® Shampoo gegen Kopfläuse (Wirkstoff: Neemextrakt), sind ebenfalls nicht zulasten der GKV verordnungsfähig.

Arzneimittel ebenfalls erstattungsfähig

Darüber hinaus können für Kinder die Läusemittel auf Pyrethrinbasis, die als Arzneimittel eingestuft sind, wie 

  • Infectopedicul,
  • Goldgeist forte oder
  • Jacutin Pedicul Spray

auf Kassenrezept verschrieben werden. Sie haben aber in der Praxis an Bedeutung verloren. Die Mittel mit physikalischer Wirkung spielen eine weitaus größere Rolle. Nicht nur weil sie als unbedenklicher und nebenwirkungsärmer gelten, sondern auch weil bei Pyrethrinen die Gefahr der Resistenzbildung besteht.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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