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AVWL und Gedisa
Rahmenvertrag ermöglicht AVWL-Mitgliedern individuelle Verträge mit Gedisa
Die Gesellschaft für digitale Services der Apotheken (Gedisa) bietet Lösungen an, die Apotheken bei der Online-Verwaltung ihrer Dienstleistungen unterstützen sollen. Gegründet wurde die Digitalgesellschaft von 16 Landesverbänden – als einziger fehlt bislang der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL). Nun steht es aber durch einen Rahmenvertrag auch dessen Mitgliedern offen, individuelle Verträge mit der Gedisa zu schließen.
Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat einen Rahmenvertrag mit der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken (Gedisa) geschlossen. Dadurch können jetzt auch AVWL-Mitgliedsapotheken die Leistungen der Digitalgesellschaft nach individuellem Vertragsschluss in Anspruch nehmen. Hierfür werden zwei Gebührenmodelle angeboten: die Basisvariante für 20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer monatlich sowie die Vollvariante für 75 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer monatlich.
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Um diese Konditionen zu erhalten, muss ein Vertrag bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen werden. Die Gedisa garantiert die Preise bis 30. Juni 2023. Nach diesem Zeitpunkt muss mit höheren Entgelten gerechnet werden. Eine Vertragskündigung ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende möglich. Zu den Leistungen der Gedisa zählen beispielsweise Terminbuchungssysteme, Kalenderfunktionen und Bestandsabfragen. Für das E-Rezept ist sie nicht notwendig, dafür reicht die App der Gematik aus.
Im Interesse aller AVWL-Mitglieder
Am 5. Februar 2022 wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des AVWL über eine Beteiligung an der Gedisa abgestimmt. Die Mehrheit entschied sich dagegen. Der Vorstand kündigte an, sich dennoch für die Interessen aller Mitglieder einsetzen zu wollen. Mit der nun geschlossenen Rahmenvereinbarung sei dies möglich.
Der AVWL-Vorstandsvorsitzende Thomas Rochell betonte, dass „den Mitgliedern mit diesem Rahmenvertrag die Möglichkeit offensteht, die Leistungen der Gedisa zu nutzen (…) ohne diejenigen Mitglieder zu belasten, die die Gedisa nicht in Anspruch nehmen möchten.“ Um den Rahmenvertrag zu ermöglichen, habe der AVWL „seine Rechte an den Entwicklungen des Verbändeportals auf die anderen 16 Landesverbände ohne Abfindung übertragen“, so geht es aus der Presseinformation des Verbands hervor. Ziel sei es, dass die Gedisa „möglichst schnell ihren vollständigen operativen Betrieb aufnehmen kann.“
Der AVWL will sich außerdem noch daran beteiligen, das bisherige Treuhandverhältnis zwischen dem Deutschen Apothekerverband und den Landesverbänden abzuwickeln.
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