Ab 1. Juli

Es wird ernst beim Hash-Code für alle Rezepturen

Stuttgart - 10.06.2022, 12:30 Uhr

Hash-Code: Am 30. Juni endet die Übergangsfrist für Rezepturen. (s / Foto: Schelbert)

Hash-Code: Am 30. Juni endet die Übergangsfrist für Rezepturen. (s / Foto: Schelbert)


Seit dem 1. Januar 2022 muss bei der Abrechnung von Rezepturen, die auf Muster 16 verordnet sind, ein sogenannter Hash-Code erstellt und ein zusätzlicher Datensatz, der Z-Datensatz, an die Kasse übermittelt werden. Allerdings gilt bislang eine Übergangsfrist, sodass Apotheken keine Retaxationen fürchten müssen, sollte beim Hash-Code etwas schiefgehen. Doch mit dieser Schonfrist ist es zum 30. Juni vorbei.

Was für Cannabis-Rezepturen schon seit einem Jahr vorgeschrieben ist, gilt seit Jahresbeginn auch für alle anderen Rezepturen: Die Papier-Rezepte müssen für die Abrechnung mit Hash-Codes versehen werden. Außerdem muss ein sogenannter Z-Datensatz an die Kassen übermittelt werden. Diese erfahren darüber unter anderem Details zu den verwendeten Ausgangsstoffen. Die Einführung der Hash-Codes bei den Cannabis-Rezepturen war ein schlimmes Chaos, unter anderem weil noch gar nicht alle Softwaresysteme in der Lage waren, den ellenlangen Zahlencode zu generieren. Es gab auch schon eine Reihe von Retaxationen.

Anscheinend haben die Verantwortlichen daraus gelernt: Für die Einführung der neuen Abrechnungsmodalitäten für alle Rezepturen wurde eine Übergangfrist vereinbart. Wenn die Bedruckung des Papierrezepts mit Hash-Code und Lieferung von Z-Daten aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, könne die Taxierung und Abrechnung übergangsweise nach den bisher geltenden Regelungen vorgenommen werden, hieß es damals. Apotheken, in denen technisch alles rund läuft hingegen, sollten seit Jahresbeginn die Papierrezepte mit dem Hash-Code bedrucken und Z-Daten generieren.

Beim E-Rezept kein Hash-Code mehr

Doch mit diesem Spielraum bei den Rezepturen ist demnächst Schluss: Am 30. Juni endet die Übergangsfrist. Dann müssen zusätzlich zu den Cannabis-Rezepturen, Substitutions-Fertigarzneimitteln und Parenteralia alle Rezepturen nach den neuen Regeln abgerechnet werden, sofern sie auf Muster 16 verordnet sind. Für E-Rezepte hingegen wird lediglich der Z-Datensatz benötigt. Er ist genauso aufgebaut wie beim Papierrezept. Einen Hash-Code braucht es für elektronische Verordnungen nicht mehr. Denn der dient lediglich dazu, den elektronisch übermittelten Z-Datensatz mit dem physisch übermittelten Rezept abzugleichen, weil er kleine Abweichungen sichtbar macht. 

Die Hashfunktion md5 macht kleinste Änderungen eines Datensatzes sichtbar.

TextHashcode
Franz jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern

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Frank jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern

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Die Kasse bzw. das Rechenzentrum generiert dazu selbst einen Hash-Code aus dem elektronisch übermittelten Z-Datensatz und prüft die Integrität der Daten durch Vergleich beider Hash-Codes. Beim E-Rezept gibt es diese Parallelübertragung nicht mehr, also fällt auch der Abgleich weg.

Ab 27. Juni beim DAV-Rezeptursommer 

Hash-Code und Co. – Rezepturtaxation im Umbruch

Auch wenn die Frist verlängert wurde – die Hash-Code-Pflicht für Rezepturen kommt. Höchste Zeit also, sich mit der digitalen Abrechnung zu beschäftigen! Was ist der Hash-Code überhaupt? Wie kommt die Preisberechnung zur Krankenkasse und in welcher Form? Hat sich die Taxation an sich verändert? Und was hat das Ganze mit dem E-Rezept zu tun? Diese Fragen und mehr werden in diesem Vortrag beantwortet – natürlich begleitet von Rechtsgrundlagen, Hintergrundinformationen und Praxisbeispielen.

Referentin: Beate Riek, Stuttgart

Ab 27. Juni ist der Vortrag online abrufbar.

Tickets uns weitere Infos gibt es hier. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

echt jetzt?

von Karl Friedrich Müller am 10.06.2022 um 16:55 Uhr

"Denn der dient lediglich dazu, den elektronisch übermittelten Z-Datensatz mit dem physisch übermittelten Rezept abzugleichen, weil er kleine Abweichungen sichtbar macht. "

Verstehe ich nicht- was soll es da für "Abweichungen" geben?
Was soll da kontrolliert werden? Wird da nur wieder einer merkwürdigen Paranoia der KK gedient?

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