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Außerordentliche Mitgliederversammlung
HAV beschließt Nachtragshaushalt in Höhe von 300.000 Euro für Gedisa
Der Hessische Apothekerverband hat einen Nachtragshaushalt in Höhe von 300.000 Euro beschlossen. Damit sollen die Aufwendungen für das Plattformprojekt der standeseigenen Digitalgesellschaft Gedisa gedeckt werden.
Am gestrigen Mittwoch trafen sich die Mitglieder des Hessischen Apothekerverbands (HAV) zu einer außerordentlichen Hauptversammlung. Dabei ging es vor allem um die Beratung und den Beschluss eines Nachtragshaushalts, damit der HAV seinen Kostenanteil für die standeseigene Digitalgesellschaft Gedisa stemmen kann.
Gedisa wurde vom Deutschen Apothekerverband gegründet, um ein Apothekenportal zu entwickeln, über das in Zukunft Kundinnen und Kunden mit ihren Apotheken digital interagieren und Bestellungen auslösen können. Bis auf den Apothekerverband Westfalen-Lippe haben sich alle Verbände dieser Gesellschaft bereits angeschlossen. In Westfalen-Lippe hält man sich bisher zurück, weil dort weder der geforderte Businessplan noch der finaler Gesellschaftervertrag vorliegen. Diese Informationen fehlten jedoch auch, als sich die 16 anderen Apothekerverbände zuvor für das Projekt entschieden. Viele von ihnen beschlossen sogar, die erforderliche Sonderumlage in Höhe von 50 Euro pro Monat je Apotheke ohne ein Mitgliedervotum auf den Weg zu bringen.
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Der HAV hat sich in seiner gestrigen außerordentlichen Mitgliederversammlung nochmals mit dem standeseigenen Digitalprojekt beschäftigt. Zu Gast war der Gedisa-Geschäftsführer und frühere ABDA-Telematik-Experte Sören Friedrich und hielt einen Vortrag.
Daran schloss sich die Abstimmung der Mitglieder über einen Nachtragshaushalt in Höhe von 300.000 Euro an. Diese Aufwendungen waren durch den Haushaltsbeschluss im Jahr 2021 für das Jahr 2022 nicht komplett gedeckt, erläutert HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth gegenüber der DAZ. Die Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen. Seyfarth: „Der hessische Apothekerverband steht somit geschlossen hinter dem Projekt Gedisa.“
Sollten sich die Aufwendungen der Apothekerverbände für Gedisa weiter erhöhen, könnte es sein, dass die bislang veranschlagten rund 50 Euro pro Monat pro Betriebsstätte nicht mehr gehalten werden können. In diesem Fall würden die Verbände die Mehrkosten nicht mehr aus eigenen Haushaltsmittel aufbringen und müssten das Geld für Gedisa von ihren Mitgliedern einstreichen. Ob dies bereits im Herbst sein wird, werden die hessischen Apothekeninhaber auf der für den 1. September anberaumten Jahreshauptversammlung des HAV erfahren.
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