Forderung nach Reformen

Notdienst-Brandbrief: Bisher wenig Unterstützung vonseiten der Kammern

Berlin - 28.02.2022, 15:30 Uhr

Auch einige Apothekerkammern haben auf Hänels Notdienst-Brandbrief reagiert. (s / Foto: Schelbert)

Auch einige Apothekerkammern haben auf Hänels Notdienst-Brandbrief reagiert. (s / Foto: Schelbert)


Während viele Kolleginnen und Kollegen die Forderung nach Notdienst-Reformen unterstützen, die Apothekerin Daniela Hänel kürzlich vorschlug, können sich einige Kammern offenbar nicht dafür erwärmen. Ausführliche Antworten auf ihren Brandbrief erhielt die erste Vorsitzende der Freien Apothekerschaft bisher aus Bayern und Hamburg. Die Schreiben fallen wenig ermutigend aus.

Der Brandbrief von Apothekerin Daniela Hänel aus Zwickau zum Notdienst findet unter den Kolleginnen und Kollegen viel Zuspruch. In einem Schreiben, das auch an die Landtagsabgeordneten in Sachsen sowie an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ging, fordert die Vorsitzende der Freien Apothekerschaft umfangreiche Reformen – sonst drohe die Gefahr, dass man weitere Apotheken in der Fläche verlieren werde. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat bereits geantwortet: Man wolle gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern prüfen, ob diesbezüglich „Korrekturbedarf“ besteht.

Auch einige Landesapothekerkammern haben bereits reagiert. Während zum Beispiel die Kammern in Sachsen und Baden-Württemberg ankündigen, sich mit der Thematik näher befassen zu wollen, nehmen Bayern und Hamburg ausführlich Stellung – Rückenwind für Hänel ist daraus aber eher nicht abzuleiten.

Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) geht insbesondere auf die von Hänel geforderte Gebietsreform ein.  „Warum muss alle 10 km eine Apotheke Notdienst haben? Insbesondere in Bayern ist die Anzahl der Dienste enorm und die Abstände so gering, da könnte man ja fast zusammensitzen und diensten“, hatte die Inhaberin geschrieben. „Die nächste Apotheke soll während des Notdiensts nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einer Entfernung von etwa 13 km liegen“, erläutert die Kammer in ihrem Schreiben, das der DAZ vorliegt. Das Bayerische Gesundheitsministerium lege für den Freistaat eine maximale Entfernung von 15 km fest. Daran sei die BLAK bei der Einteilung der Dienste gebunden – ihrer Auffassung nach keine leichte Aufgabe angesichts der zunehmenden Zahl der Apothekenschließungen.

Die Kammer wolle die Interessen ihrer Mitglieder bestmöglich vertreten und greife daher jederzeit Anregungen aus den Notdienstbezirken auf und prüfe deren Umsetzbarkeit. „Hierzu haben wir uns eine spezielle Software zugelegt, die möglichen Optimierungsbedarf in den jeweiligen Notdienstkreisen aufzeigt.“ Da jedoch die genannten gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind, sei eine Zusammenlegung von Notdienstbezirken oft nicht möglich. „Wir stehen deshalb mit den Verantwortlichen des Ministeriums bereits in Kontakt, um mögliche Anpassungen der bisherigen Parameter angesichts der sinkenden Anzahl der Apotheken zu diskutieren.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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