Die ABDA hatte daraufhin sowohl die Gültigkeit der Zertifikate im Portal als auch ihre „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Zertifikate durch Apotheker*innen“ angepasst: Demnach durften Apotheken generell nur noch dann Genesenenzertifikate für ihre Kundinnen und Kunden ausstellen, wenn das Testergebnis nicht älter war als 90 Tage. Auf Nachfrage der DAZ, ob das nicht bei Geimpften im Widerspruch zu den Vorgaben des RKI stehe, hatte die Standesvertretung erklärt, den Sachverhalt prüfen zu wollen.
Das Ergebnis: Seit dem gestrigen Donnerstag sind Genesenenzertifikate aus den Apotheken wieder 180 Tage lang gültig. Das Ausstellen ist nach einer aktuellen Änderung der Handlungshilfe nun auch wieder bis 180 Tage nach Testdatum erlaubt. Zwischen Geimpften und Ungeimpften wird dabei weiterhin nicht differenziert. Es ist davon auszugehen, dass Apotheken Personen, die ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 90 Tagen erhalten haben, ein neues mit angepasster Geltungsdauer ausstellen dürfen. Eine Bestätigung der ABDA steht allerdings noch aus.
NAT-Testergebnis reicht aus
Darüber hinaus bessert die ABDA nach, was die Nachweise angeht, auf deren Grundlage Apotheken Genesenenzertifikate erstellen dürfen. Bisher waren in der Handlungshilfe ausschließlich PCR-Testergebnisse genannt. Nun lautet die einschlägige Passage wie folgt:
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.