Mehr als 40 Euro je Test

Vergütung für PoC-NAT-Tests soll steigen

Berlin - 25.01.2022, 14:45 Uhr

Viele Apotheken bieten PoC-PCR-Tests nur für Selbstzahler an mit der höheren Vergütung könnte sich das ändern. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Viele Apotheken bieten PoC-PCR-Tests nur für Selbstzahler an mit der höheren Vergütung könnte sich das ändern. (Foto: IMAGO / Sven Simon)


Das Bundesministerium für Gesundheit will offenbar nachbessern, was die Vergütung unter anderem der Apotheken für sogenannte PoC-NAT-Tests betrifft: Um das Angebot auszuweiten, ist geplant, künftig mehr als 40 Euro je Test zu bezahlen.

Seit kurzem dürfen unter anderem Apotheken sogenannte PoC-NAT-Tests, zu denen auch PoC-PCR-Tests zählen, auf Staatskosten anbieten. Eine entsprechende Änderung der Coronavirus-Testverordnung gilt seit dem 11. Januar. Der Haken: Je Test gibt es nach aktuellem Stand nur 30 Euro – das deckt meist nicht einmal die Materialkosten ab. Auch die 8 Euro, die die Betriebe zusätzlich für den Abstrich bekommen, reißen es nicht wieder raus: Nur sehr wenige Apotheken bieten PoC-NAT-Tests auf Basis der Testverordnung an, wie das Ergebnis einer DAZ-Umfrage zeigt. Bereit dazu wären deutlich mehr von ihnen, wenn die Vergütung stimmen würde.

Mehr zum Thema

Das ist offenbar auch beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angekommen: Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Ministeriumskreisen erfuhr, plant man im Hause Lauterbach, die Vergütung nach oben zu korrigieren. Demnach soll es künftig mehr als 40 Euro je PoC-NAT-Test geben, um die Kapazitäten hierzulande zu erhöhen. Eine offizielle Bestätigung aus dem BMG steht noch aus. 

Steigende Inzidenzen sorgen aktuell dafür, dass die Labore an ihre Grenzen stoßen – sie sind inzwischen zu 95 Prozent ausgelastet, so der Verband der akkreditierten Labore in der Medizin (ALM). Bund und Länder hatten sich mit Blick auf die knapp werdenden Ressourcen erst am gestrigen Montag darauf geeinigt, den Kreis der Anspruchsberechtigten einzuschränken. PCR-Tests sollen demnach vorrangig bei Menschen aus Corona-Risikogruppen und Beschäftigten eingesetzt werden, die sie betreuen und behandeln – in Kliniken, Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Für das „Freitesten“ aus der Isolation nach einer Infektion sollen PCR-Tests hingegen auch für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht mehr verpflichtend sein, sondern auch Schnelltests möglich sein, wie sonst auch. Zudem soll die Regelung angepasst werden, dass bisher nur PCR-bestätigte Fälle in die Statistik eingehen und etwa auch für Genesenen-Nachweise zählen. Nähere Angaben zu diesen geplanten Änderungen wurden zunächst nicht gemacht. Für die genauen Vorgaben arbeitet das BMG derzeit an Änderungen mehrerer Verordnungen, wie es weiter hieß.

Die bisherigen PCR-Erfordernisse seien angesichts der höheren Zahlen, in die man nun mit der Ausbreitung der neuen Omikron-Variante komme, nicht mehr durchzuhalten, hieß es aus dem Ministerium. Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte deutlich gemacht, dass er den Höhepunkt der Omikron-Welle für Mitte Februar erwartet. Möglich seien bis zu 400.000 neue Fälle pro Tag.


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.