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Verkürzte Gültigkeit
Kein Bestandsschutz für Genesenenzertifikate
Auch bereits ausgestellte Genesenenzertifikate sind ab sofort nur noch bis 90 Tage nach erfolgtem PCR-Test gültig. Das stellt heute das Bundesministerium für Gesundheit klar. Erst kürzlich war die Geltungsdauer solcher Nachweise von 180 auf 90 Tage nach PCR-Testung herabgesetzt worden.
Für ältere Genesenennachweise, die schon vor der jüngsten Verkürzung der Geltungsdauer von 180 auf 90 Tage vorlagen, gibt es keinen Bestandsschutz. Das hat ein Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit am heutigen Mittwoch klargestellt. Die Regelung zur Verkürzung sei direkt umgesetzt worden und greife sofort. Seit Samstag gilt der Genesenenstatus nur noch für eine Zeitspanne zwischen 28 und 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test. Vorher galt er doppelt so lange. Nachweise von Anfang Oktober zum Beispiel sind damit jetzt abgelaufen.
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Der Sprecher wies darauf hin, dass sich viele Genesene hätten impfen lassen. Außerdem könne man die Regelung „auch als Anreiz sehen, sich impfen zu lassen“. Wer genesen sei und sich impfen lasse, für den gelte dann direkt die 2G-Regel.
Die Gesundheitsminister der Länder hatten das Bundesministerium gebeten, Übergangsregelungen für Betroffene zu erarbeiten. Diese seien besonders für gebuchte Reisen und für den Zugang zu Veranstaltungen notwendig, hatte es nach einer Länderkonferenz am Montag geheißen.
Zur aktuellen Lage sagte er: „Dass die Zahlen so hoch steigen würden, war klar.“ Er nannte sie dennoch besorgniserregend. Die Frage sei, wie sich die Welle weiterentwickele und wie sich das auswirke auf die Krankenhauseinweisungen und die Belegung der Intensivmedizin. Zahlen aus den USA, wo die Zahlen in der Intensivmedizin stiegen, ließen mittelfristig „erhebliche Auswirkungen auf das Gesundheitssystem“ vermuten.
1 Kommentar
Immunkarte
von Brendieck Barbara am 19.01.2022 um 20:03 Uhr
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