Portal der Gematik

Apotheken sollen positive SARS-CoV-2-Testergebnisse jetzt über DEMIS melden

Berlin - 10.11.2021, 07:00 Uhr

Auch Apotheken sollen künftig positive SARS-CoV-2-Testergebnisse über DEMIS melden. (Foto: IMAGO / Horst Galuschka)

Auch Apotheken sollen künftig positive SARS-CoV-2-Testergebnisse über DEMIS melden. (Foto: IMAGO / Horst Galuschka)


Künftig sollen auch Apotheken und Praxen positive Schnelltestergebnisse auf SARS-CoV-2 über DEMIS, das digitale Portal der Gematik, melden. Bisher sind laut einer Gematik-Mitteilung nur Labore und Gesundheitsämter angebunden. Perspektivisch sollen demnach alle Meldungen zu meldepflichtigen Erreger-Arten wie Influenza, Masern und Rotaviren über DEMIS erfolgen.

Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) geht laut einer Gematik-Pressemitteilung vom vergangenen Montag jetzt in die nächste Ausbaustufe: Nach den Gesundheitsämtern und Laboren sollen künftig auch Praxen und Apotheken positive Schnelltestergebnisse auf SARS-CoV-2 über das digitale Portal melden können. Zugang haben demnach alle Teilnehmenden der Telematikinfrastruktur (TI), also etwa Inhaberinnen und Inhaber eines elektronischen Heilberufsausweises (HBA) oder Institutionen mit einer SMC-B-Karte.

„Der Vorteil: Das Meldeportal ist über eine Website erreichbar, im Web-Formular sind Schnelltest-Ergebnisse bequem und komfortabel einzutragen“, schreibt die Gematik dazu. Und Torsten Hoffmann, Product Owner DEMIS bei der Gematik, erläutert weiter: „Die Eingabe über das neue Meldeportal spart Zeit, denn die Zuordnung des zuständigen Gesundheitsamts der positiv getesteten Person erfolgt automatisch. Es müssen also keine Kontaktdaten mehr gesucht werden, das alles läuft im Hintergrund ab. Die Gesundheitsämter erhalten so schneller einen Überblick und letztendlich auch das RKI über die aktuellen Fallzahlen.“

Das Meldeportal ist nach Angaben der Gematik der Grundstein für weitere Ausbaustufen. Ab 2022 sollen alle Meldungen zu meldepflichtigen Erreger-Arten wie Influenza, Masern und Rotaviren über DEMIS übermittelt werden. Die übernächste Ausbaustufe ab 2023 sieht laut Pressemitteilung vor, dass alle meldepflichtigen Personen Zugang zu DEMIS erhalten und für die Bekanntgabe positiver Fälle meldepflichtiger Erreger nutzen.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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