Verwirrung um Bestell-Berechtigungen

Dürfen Fachärzte Corona-Impfstoffe beziehen?

Berlin - 14.04.2021, 07:00 Uhr

Welche Ärzte dürfen Apotheken mit COVID-19-Impfstoffen beliefern? (Foto: IMAGO / Beautiful Sports)

Welche Ärzte dürfen Apotheken mit COVID-19-Impfstoffen beliefern? (Foto: IMAGO / Beautiful Sports)


Klare Vorgaben zu Privatärzten

Dennoch gibt es vorerst weiterhin eine Empfehlung zugunsten der Hausärzte. Im aktualisierten ABDA-Dokument (Stand 12. April) steht: „Die KBV empfiehlt, dass derzeit angesichts der begrenzten Zahl der zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen nur die vertragsärztlichen Hausärzte bestellen.“ Eine „Soll-Formulierung“ findet sich auch in den „Fragen und Antworten zum Impfen in Arztpraxen“ des Bundesgesundheitsministeriums.

Kurzum: Hausärzte gehen vor, aber die Belieferung von Fachärzten ist nicht verboten. Anders sieht es bei Privatärzten aus: Sie sind – ebenso wie Betriebsärzte – noch nicht in die Impfstrategie eingebunden. Sie sind aktuell weder in der Coronavirus-Impfverordnung, noch in der genannten Allgemeinverfügung als Impfende berücksichtigt. Vielmehr heißt es in der Begründung der Allgemeinverfügung ausdrücklich: „Eine Entgegennahme von Bestellungen durch privatärztliche Praxen und Betriebsärzte ist im ersten Schritt nicht vorgesehen. Die Abgabe von COVID-19-Impfstoffen durch Apotheken darf nur auf Bestellungen von Vertragsarztpraxen erfolgen“.

Ein Zuwiderhandeln gegen diese Vorgabe kann sogar als Ordnungswidrigkeit nach § 73 Abs. 1a Nr. 1 Infektionsschutzgesetz geahndet werden (Geldbuße bis 25.000 Euro) – jedenfalls weist die Allgemeinverfügung auf diese Vorschrift hin.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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