- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Dürfen Fachärzte Corona...
Verwirrung um Bestell-Berechtigungen
Dürfen Fachärzte Corona-Impfstoffe beziehen?
Klare Vorgaben zu Privatärzten
Dennoch gibt es vorerst weiterhin eine Empfehlung zugunsten der Hausärzte. Im aktualisierten ABDA-Dokument (Stand 12. April) steht: „Die KBV empfiehlt, dass derzeit angesichts der begrenzten Zahl der zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen nur die vertragsärztlichen Hausärzte bestellen.“ Eine „Soll-Formulierung“ findet sich auch in den „Fragen und Antworten zum Impfen in Arztpraxen“ des Bundesgesundheitsministeriums.
Kurzum: Hausärzte gehen vor, aber die Belieferung von Fachärzten ist nicht verboten. Anders sieht es bei Privatärzten aus: Sie sind – ebenso wie Betriebsärzte – noch nicht in die Impfstrategie eingebunden. Sie sind aktuell weder in der Coronavirus-Impfverordnung, noch in der genannten Allgemeinverfügung als Impfende berücksichtigt. Vielmehr heißt es in der Begründung der Allgemeinverfügung ausdrücklich: „Eine Entgegennahme von Bestellungen durch privatärztliche Praxen und Betriebsärzte ist im ersten Schritt nicht vorgesehen. Die Abgabe von COVID-19-Impfstoffen durch Apotheken darf nur auf Bestellungen von Vertragsarztpraxen erfolgen“.
Ein Zuwiderhandeln gegen diese Vorgabe kann sogar als Ordnungswidrigkeit nach § 73 Abs. 1a Nr. 1 Infektionsschutzgesetz geahndet werden (Geldbuße bis 25.000 Euro) – jedenfalls weist die Allgemeinverfügung auf diese Vorschrift hin.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.