- DAZ.online
- News
- Politik
- Der lange Weg des Vor-Ort...
VOASG im Bundestag
Der lange Weg des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes
Bewegung beim Honorar für Dienstleistungen, Streichung von
§ 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz
Mitte März folgt ein überarbeitetes Eckpunktepapier aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Vom Boni-Deckel ist nun keine Rede mehr. Weiterhin heißt es aber, dass die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung Gegenstand des Rahmenvertrags werden soll – bei Bedarf soll sanktioniert werden. Erstmals ist auch explizit die Rede davon, § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz zu streichen – die Norm, die die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf EU-Versender überträgt.
Abgespeckt wird dafür bei den vorgesehenen zusätzlichen Vergütungen. Der Festzuschlag je Rx-Packung für die Notdienstpauschale soll nur noch von 16 auf
21 Cent erhöht werden. Zur Finanzierung der zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen soll es nur noch 14 Cent pro Rx-Packung geben. Die ABDA findet die Abkehr vom Deckel und den neuen Weg in Richtung Gleichpreisigkeit zwar gut – das gilt allerdings nicht für die Abstriche beim Honorar.
April 2019: erster Referentenentwurf
Anfang April 2019 nehmen die Eckpunkte dann konkrete Gestalt an: Das BMG legt seinen Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ vor. Er sieht Ergänzungen in § 129 SGB V vor, die für dafür sorgen sollen, dass alle Apotheken, die nach Maßgabe des Rahmenvertrags versorgen, an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden sind. Verstöße gegen diese Vorgaben sollen mit Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro oder einem bis zu zweijährigen Versorgungsausschluss geahndet werden.
Was die Dienstleistungen betrifft, ist nun ein Fixzuschlag von 20 Cent je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung vorgesehen, beim Zuschlag für den Nacht- und Notdienstfonds soll es bei 21 Cent bleiben. Der Botendienst soll nicht mehr nur im Einzelfall zulässig sein. Vorgesehen ist zudem, dass auch eine Beratung im Wege der Telekommunikation erfolgen kann, wenn eine Arzneimittelverordnung per Bote beliefert wird. Zudem enthält der Entwurf einige weitere Regelungen. So soll etwa die sogenannte Länderliste entfallen (im späteren Kabinettsentwurf ist diese Streichung allerdings wieder aufgehoben) und automatisierte Arzneimittelausgabestationen sollen geregelt werden. Ebenfalls geplant sind nun Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen in der Apotheke und Wiederholungsverordnungen.
Mehr zum Thema
Boni-Verbot, Impfen, Honorar, Dauerverordnungen
Das ist Spahns Apothekenreform im Überblick
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf setzt sich die ABDA entschlossen für den Erhalt der Preisbindung ein – § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG dürfe auf keinen Fall gestrichen werden. Zudem fordert sie unter anderem eine Ausweitung des Zuweisungsverbots sowie ein erhöhtes und dynamisiertes Honorar für neue Dienstleistungen. Klare Worte zur Preisbindung bringt sie auch in die Verbändeanhörung im Mai ein.
2 Kommentare
Vielleicht doch eine gute Sache, das VOASG?
von Wolfgang Müller am 29.10.2020 um 11:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Langer Weg
von Conny am 29.10.2020 um 9:39 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.