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Labortest mit Blutentnahmekit
Dm verkauft SARS-CoV-2-Anitkörpertest – ist das erlaubt?
ABDA: Apotheker sollen auf akute Infektion testen
DAZ.online berichtete jüngst über den nicht apothekenpflichtigen Antikörpertest AProof, der jedoch über Apotheken verkauft werden sollte. Auch hier erfolgt das mittels häuslicher Probennahme und Einsendung in ein Labor. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte schon damals, es liege kein Verstoß gegen die MPAV vor, wenn „dem Patienten lediglich ein Probenentnahme-Set zur Verfügung gestellt, das nach erfolgter Probennahme an das Labor zurückgeschickt wird, und das Labor übermittelt das Testergebnis“.
Die ABDA erklärte dennoch: Dieser Test gehöre nicht in die Apotheken. Nachdem der AProof-Hersteller die Kennzeichnung des Probenentnahmesets jedoch angepasst und die Zweckbestimmung des Tests nachgebessert hatte, wertete sie die Lage anders. Mittlerweile geht sie sogar noch einen Schritt weiter: Sie fordert in ihrer Stellungnahme zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz, einen „rechtssicheren Rahmen für die Abgabe und auch die Durchführung von Point-of-Care-Tests durch Apotheken vorzusehen“. Apotheker sollen also Tests auf akute Coronavirus-Infektionen abgeben und diese auch durchführen können. Dafür wäre eine Anpassung der MPAV nötig. Bislang sieht diese eine Ausnahmeregelung nur für HIV-Selbsttests vor.
AProof ist übrigens mittlerweile ebenfalls freiverkäuflich erhältlich.
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