Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Botendienstzuschlag: Die Lücke ist geschlossen

Berlin - 30.09.2020, 16:50 Uhr

Bis Ende Dezember können die Apotheken 2,50 Euro für den Botendienst abrechnen. (Foto: Schelbert)

Bis Ende Dezember können die Apotheken 2,50 Euro für den Botendienst abrechnen. (Foto: Schelbert)


Auch morgen wird der Botendienst noch vergütet: Am heutigen 30. September wurde die Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung im Bundesanzeiger verkündet. Damit läuft der anlässlich der Pandemie eingeführte Zuschlag für Botendienste nicht aus. Er wird jedoch auf 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer halbiert.

Mit der Ende April erlassenen SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wurde befristet bis zum 30. September 2020 ein zusätzlicher Zuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung eingeführt. Diesen können Apotheken seit dem 22. April 2020 bei der Abgabe von Arzneimitteln im Botendienst erheben. Je Lieferort und Tag gab es seitdem 5 Euro plus Umsatzsteuer. Dahinter steckte die Intention, Patienten nicht unnötig oft in die Apotheke zu bestellen und möglicherweise Infektionsrisiken auszusetzen. Auch eine Pauschale von 250 Euro plus Umsatzsteuer für die Ausstattung gab es für die Apotheken, sie wurde allerdings erst dieser Tage ausgezahlt.

Doch die Wochen und Monate vergingen, die Apotheken schätzten die Honorierung ihrer in der Pandemie sehr gefragten Botendienste. Würde wirklich Ende September Schluss sein? Nein, die Politik signalisierte sogar ihren Willen, die Vergütung zu verstetigen – wenn auch in halber Höhe. Zunächst sollte das über einen Änderungsantrag im Krankenhauszukunftsgesetz geschehen – doch dann hieß es, die Regelung sollte lieber ins Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz wandern. Da letzteres noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen wird, musste eine Übergangslösung her.

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Diese gibt es nun in Form einer Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Erst vor einer Woche wurde der Referentenentwurf vorgelegt. Darin vorgesehen war, die bisherige Befristung bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern und den Zuschlag auf 2,50 Euro je geleistetem Botendienst zu reduzieren. Die ABDA hatte in ihrer Stellungnahme die längere Geltungsdauer begrüßt, aber deutlich gemacht, dass 5 Euro plus Umsatzsteuer die sachgerechtere Vergütung wäre.

Doch es bleibt nun wie im Referentenentwurf vorgesehen. Ab morgen gibt es nur noch 2,50 für den Botendienst. So verkündet es heute der Bundesanzeiger


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Hurra

von Karl Friedrich Müller am 30.09.2020 um 22:21 Uhr

2,50€ weniger.
Ab Januar gibt es 1,25€.
Dann machen die Apotheker die Botendienste persönlich.
PS: welche Lücke?
Die des Betrages zu schließen, wäre eine Erhöhung gewesen.
Verarsche, reine Verarsche

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Nachvollziehbar

von Thomas Eper am 30.09.2020 um 17:34 Uhr

Da sich der Spritpreis halbiert hat und die Pandemie vorbei ist, ist es nachvollziehbar...

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