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„Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“
Schulgeld für PTA wird abgeschafft
Die Bundesregierung und die Bundesländer wollen das Schulgeld bei allen Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen abschaffen. Die sogenannte „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“, zu der das Bundesgesundheitsministerium und die Gesundheitsminister der Länder gehören, haben sich auf ein „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ verständigt. Demnach soll unter anderem das erst kürzlich reformierte Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) mit der Abschaffung des Schulgeldes ergänzt werden.
„Wir werden die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamt-konzeptes neu ordnen und stärken. Wir wollen das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde“, das hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen. Für den Apothekenmarkt ist dies ein wichtiges Versprechen, denn die PTA-Berufsgruppe gehört zu den Gesundheitsfachberufen, die nach wie vor Schulgeld bezahlen. Bislang hatte die Koalition aber dazu nichts vorgelegt und immer auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe verwiesen, in der eine solche Maßnahme gemeinsam beschlossen werden sollte. Auch bei der kürzlich erfolgten Reformierung des PTA-Berufsgesetzes war keine Regelung zum Schulgeld enthalten.
Am vergangenen Mittwoch haben sich die Gesundheitsminister der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Berlin getroffen und dabei wichtige Beschlüsse gefasst. Denn etwas im Schatten der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verabschiedeten die 16 Landesminister gemeinsam mit Spahn ein „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“, in dem umfangreiche Änderungen in mehreren Gesundheitsfachberufen angekündigt werden , dazu gehören neben den PTA unter anderem Diätassistenten, Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten.
Die Inhalte des Gesamtkonzeptes konzentrieren sich auf die Modernisierung der Berufsgesetze. Das PTA-Berufsgesetz wurde erst kürzlich novelliert – auch an der Ausbildung der PTA wurde mit dieser Reform inhaltlich viel geändert. Zudem wurde für PTA-Schüler festgehalten, dass es eine „angemessene Ausbildungsvergütung“ geben soll. Jetzt soll nachgelegt werden: Das PTA-Berufsgesetz soll mit der wichtigen Änderung ergänzt werden, dass es keine Schulgeldforderungen mehr geben darf.
Zur Begründung heißt es in dem Konzept:
Eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten ist auf Dauer nur gewährleistet, wenn bedarfsgerecht Fachkräfte ausgebildet werden. Dabei ist auch ein Zugang zur Ausbildung ohne finanzielle Hürden von Bedeutung, um junge Menschen für diesen Berufszweig zu gewinnen. Das Schulgeld und vergleichbare Geldzahlungen für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen sollen daher abgeschafft werden.“
Finanzierung soll noch geklärt werden
In den anderen Berufen, die in dem „Gesamtkonzept“ genannt werden und die in den vergangenen Jahren noch nicht reformiert wurden, geht es zudem auch noch um die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards für die Ausbildung, die Etablierung einer Ausbildungsvergütung, Fragen einer Akademisierung sowie die Fragen der Finanzierung. Eingeschlossen sind insgesamt zehn Gesundheitsfachberufe.
Die Eckpunkte des „Gesamtkonzeptes Gesundheitsfachberufe“ bilden die Grundlage für erforderliche gesetzliche Änderungen in den einzelnen Berufsgesetzen. Laut BMG sind sie „der Ausgangspunkt für grundlegende Reformen der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen“. Heißt konkret: Das BMG wird nun nach und nach Vorschläge zur Änderungen der einzelnen Berufsgesetze vorlegen, die der Bundestag dann beschließen kann.
Die Abschaffung des Schulgeldes wird in den kommenden Jahren einige zusätzliche Kosten erzeugen. Im „Gesamtkonzept“ wurde dazu festgehalten, dass die Kosten jetzt „ermittelt und abgebildet“ werden sollen. „Die Staatssekretärs-Arbeitsgruppe ‚Wissenschaft und Gesundheit‘, die von der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz der Länder mandatiert wurde, wird die Finanzierungsfragen beraten“, heißt es weiter. Ziel ist es aber, dass Länder, Bund und die Sozialversicherungsträger diese „Anstrengungen“ gemeinsam bewältigen.
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