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Das Thema Lieferengpässe hat längst auch die Publikumsmedien erreicht. Doch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) sieht weiterhin eine hohe Verfügbarkeit von Arzneimitteln. Dazu befragte die DAZ den stellvertretenden Leiter des WIdO, Helmut Schröder, in einem Interview. Er belegt seine Position mit den einschlägigen Statistiken. Doch stellt sich die Frage, was darin eigentlich gezählt wird. Eine nähere Betrachtung zeigt, dass die im Alltag besonders arbeitsintensiven Fälle offenbar nicht erfasst werden.
Die Diskussion über Lieferengpässe ist eng mit der Frage nach aussagekräftigen Daten verknüpft. Dafür werden insbesondere die freiwilligen Meldungen der Pharmaindustrie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Daten des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) der ABDA zu Sonderkennzeichen bei der Rezeptabrechnung herangezogen. Auf der Grundlage dieser Daten argumentiert das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO), die Verfügbarkeit von Arzneimitteln sei in der Gesamtbetrachtung hoch. Dem stehen die Erfahrungen der Apotheker gegenüber, die Lieferengpässe als ein wesentliches Problem des Berufsalltages wahrnehmen.
Über diesen Widerspruch hat die DAZ mit dem stellvertretenden Leiter des WIdO, Helmut Schröder, gesprochen. Er erklärt in dem Interview, dass die Versorgungssicherheit im rabattfähigen Markt in der Regel gewährleistet sei. Die Verfügbarkeit im Rabattmarkt sei sogar höher als im Gesamtmarkt. Schröder wünscht sich zwar eine Meldepflicht für die Industrie, um besser planen zu können. Doch auf der Grundlage der vorhandenen Daten zeigt er sich insgesamt gelassen. Denn nach den DAPI-Daten müsse jede Apotheke durchschnittlich an jedem Öffnungstag 1,6 Arzneimittelpackungen durch ein anderes verfügbares Arzneimittel austauschen. Das ganze Interview mit Helmut Schröder finden Sie in der aktuellen DAZ Nr. 48/2019.
Das Interview zeigt, wie sehr die Bewertung der Lieferengpässe von den Daten abhängt. Darum ist zu fragen, was da eigentlich gezählt wird. Das DAPI zählt die Sonderkennzeichen für die „Nichtverfügbarkeit von Rabattvertragsarzneimitteln“. Dies erfasst nur Fälle, in denen die Versorgung mit einer vergleichsweise unproblematischen Substitution nach den strengen Regeln des Rahmenvertrages gelingt. Diese Statistik erfasst hingegen nicht die komplizierteren Fälle, in denen ein neues Rezept ausgestellt wird. Außerdem geht es dabei immer um Rabattvertragsarzneimittel. Arzneimittel ohne Rabattvertrag werden nicht erfasst. Die vielen schwer lieferbaren patentgeschützten Kontingent-Arzneimittel gehen daher in diese Statistik nicht ein. So werden gerade die Fälle, die im Apothekenalltag erfahrungsgemäß besonders viel Mühe bereiten, systematisch aus dieser wichtigen Zählung ausgeklammert. Diese Überlegungen und Betrachtungen zu weiteren Varianten von Lieferengpässen finden Sie in einem Kommentar, ebenfalls in der heutigen DAZ.
3 Kommentare
Wissenschaftliches Institut !? - welchen Faches???
von ratatosk am 28.11.2019 um 18:44 Uhr
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Ist das Komma verrutscht?
von Hermann Eiken am 28.11.2019 um 10:34 Uhr
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Er macht sich die Welt schön:
von Dr. Radman am 28.11.2019 um 9:20 Uhr
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