Die Brexit-Story

Ein herber Verlust für den Arzneimittelsektor in der EU

Remagen - 18.01.2019, 17:55 Uhr

Großbritannien am Scheideweg. Welche Auswirkungen hat der Brexit auf den Arzneimittelsektor? (s / Foto: imago)

Großbritannien am Scheideweg. Welche Auswirkungen hat der Brexit auf den Arzneimittelsektor? (s / Foto: imago)


Hin und her zwischen „hartem“ und „weichem“ Brexit

Das Ganze entwickelte sich schleppend. Nachdem May im Januar 2017 zunächst einen Plan für einen „harten Brexit“ vorsah – das heißt: keine EU-Teil- oder assoziierte Mitgliedschaft, Ausscheiden aus dem europäischen Binnenmarkt, der Zollunion und dem Europäischen Gerichtshof – wurde sie in der ersten Jahreshälfte 2018 mit der Idee einer Freihandelszone mit der Europäischen Union vorstellig, die in Großbritannien als „weicher Brexit“ angesehen wurde. Obwohl die Verhandlungen über das Austrittsabkommen eigentlich bis Oktober 2018 abgeschlossen sein sollten, präsentierten die Europäische Kommission und die britische Regierung erst am 14. November 2018 einen offiziellen Entwurf dafür.  

Krachende Niederlage

Der Europäische Rat billigte diesen am 25. November 2018. Nun mussten noch das Parlament des Vereinigten Königreichs und das Europäische Parlament zustimmen. Weil sie eine Schlappe befürchtete, sagte die britische Regierung die für den 11. Dezember 2018 terminierte Unterhaus-Abstimmung über die Annahme des Austrittsabkommens kurzfristig ab und verschob sie auf den 15. Januar 2019. Dann kam vor wenigen Tagen das von vielen Experten erwartete Debakel. Das Austrittsabkommen wurde mit einer deutlichen Mehrheit (432 zu 202 Stimmen) abgelehnt. Damit erübrigt sich auch die Abstimmung im Europäischen Parlament, die für Januar 2019 vorgesehen war.

Machen die Briten noch einen Rückzieher vom Brexit?

Was nun? Zwar haben die EU-Kommission und die britische Regierung im Rahmen des Austrittsabkommens eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart, aber: ohne Austrittsabkommen keine Übergangsperiode. Großbritannien könnte seinen Antrag auf Ausscheiden aus der Europäischen Union vor dem Austrittsdatum immer noch einseitig zurückziehen. Diesen Weg hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil im Dezember eröffnet.

Wenn sich alle einig sind, wäre nach dem EU-Recht auch eine Verschiebung des Brexits möglich. Wie auch immer, die Uhr tickt unaufhörlich weiter, und sollten diese Optionen nicht genutzt werden, ist am 30. März 2019 endgültig „Feierabend“. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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