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Reaktion auf Spahns Pläne
Belgardt schlägt vor: Zusätzliche Abschläge für Versender
Zusätzliche Abschläge für Versender zugunsten eines Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen von Vor-Ort-Apotheken wären eine geeignete Alternative zu den jüngsten Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, meint Dr. Christian Belgardt, Präsident der Apothekerkammer Berlin. Damit würden Boni nicht im deutschen Recht verankert, aber den Versendern würde es wirtschaftlich erschwert, Boni an Patienten zu gewähren.
Dr. Christian Belgardt, Präsident der Apothekerkammer Berlin, geht in seinem Editorial zum aktuellen Rundschreiben der Kammer auf die jüngsten Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Spahn ein. Darin bekräftigt Belgardt, dass die Apotheker weitere Vergütungselemente für ihre Honorierung brauchen. „Der Fonds wäre da ein erster wichtiger Schritt“, aber er reiche nicht als Ersatz für verlorenen Umsatz und Ertrag. Zugleich beklagt Belgardt, dass der Minister nun Boni ausländischer Versender im deutschen Recht regeln will. Damit „adelt er den jahrelangen Rechtsbruch ‚Boni für Rx‘ durch ausländische Versender“, folgert Belgardt.
Gleich lange Spieße auf der Kostenseite
Stattdessen macht Belgardt einen anderen Vorschlag, der im Einklang mit dem EuGH-Urteil stehe. Dazu erklärt er: „Wenn denn die Gleichpreisigkeit durch ein vollständiges Verbot von Boni oder ein Verbot des Versandhandels für Rx-Arzneimittel rechtlich und politisch nach Willen und Meinung des Ministers nicht durchsetzbar ist, müssen gleich lange Spieße eben auf der Kostenseite hergestellt werden.“ Dazu sollten abhängig vom Arzneimittelpreis 2,50, 5 oder 10 Euro als zusätzlicher Abschlag erhoben werden. Die Versender würden solche Beträge derzeit als Boni an die Patienten gewähren und könnten diese durch ihre besseren Kostenstrukturen finanzieren.
Da die Versender viele Gemeinwohlpflichten nicht erbringen, würden sie Kosten sparen, aber dies rechtfertige zugleich einen Abschlag vom Preis, weil sie nur ein eingeschränktes Leistungsangebot bieten. Die zusätzlichen Abschläge sollten zum Kassenabschlag von 1,77 Euro hinzukommen. Im Gegensatz zu diesem sollten sie aber nicht an die Krankenkassen fließen, sondern in den Fonds, den Spahn für die Finanzierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen der Vor-Ort-Apotheken vorgeschlagen hat.
Keine Anerkennung von Boni im deutschen Recht
Wenn Versandapotheken aufgrund des EuGH-Urteils dann weiter Boni gewähren wollten, müssten die deutschen Apotheker das bis zu einem anderslautenden Urteil des EuGH dulden, erklärt Belgardt. Doch „eine von Spahn ins Auge gefasste Regelung von Boni im deutschen Recht würde den Zustand zementieren und deshalb darf es eine solche Regelung nicht geben“, so Belgardt weiter.
Abschläge an der Realität orientiert
Gegenüber DAZ.online erläuterte Belgardt seinen Vorschlag. Er verwies darauf, dass der EuGH das andere Leistungsspektrum der Versender betont habe. Darum seien Abschläge vom Preis gerechtfertigt. Dazu erklärte Belgardt: „Die Höhe der Abschläge orientiert sich an der Realität“, also an den von Versendern gewährten Boni. Weiter erklärte Belgardt, damit würden Boni im deutschen Recht nicht anerkannt und könnten doch im Ausland weiter gewährt werden. Doch die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Versender für solche Nachlässe würden eingeschränkt, weil sie auch die zusätzlichen Abschläge leisten müssten. Belgardt ließ offen, ob der vorgeschlagene zusätzliche Abschlag auch für deutsche Versender gelten solle. Diese würden zwar ihre Gemeinwohlpflichten nur am Ort der Offizin erbringen, aber das EuGH-Urteil beziehe sich gerade auf ausländische Anbieter.
Anreizverträgliches Konzept
Aus ökonomischer Sicht erscheint an dem Vorschlag die Anreizverträglichkeit bemerkenswert. Zusätzliche Abschläge zugunsten der Krankenkassen könnten Anreize schaffen, Patienten zu Versendern zu steuern. Doch dies entfällt, wenn die Abschläge in einen Fonds zur Vor-Ort-Versorgung fließen.
4 Kommentare
Abschäge zugünsten Vor-Ort-Apotheke
von Dr. Radman am 21.12.2018 um 10:52 Uhr
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AW: Abschläge zugunsten Vor-Ort-Apotheke
von Dr. Radman am 21.12.2018 um 10:56 Uhr
nutzt nix
von Karl Friedrich Müller am 21.12.2018 um 9:10 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: nutzt nix
von Hermann Eiken am 21.12.2018 um 11:05 Uhr
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