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Neue Preise, Importe, Sonder-PZN, Nicht-Lieferbarkeit
Apotheker beschließen neue Hilfstaxe und neuen Rahmenvertrag
Die DAV-Mitgliederversammlung hat am heutigen Mittwoch die überarbeitete Hilfstaxe (Anlagen 1 und 2) sowie den neuen Rahmenvertrag beschlossen. Zuvor hatten der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband Änderungen an beiden Papieren ausgehandelt. Die neue Hilfstaxe soll ab dem 1. Januar 2019 gelten und enthält nach Informationen von DAZ.online neue „marktübliche“ Preise. Der neue Rahmenvertrag bringt eine reformierte Importförderklausel mit sich sowie mehrere kleinere Details, die den Apothekern die Arbeit etwas erleichtern sollen.
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hat am heutigen Mittwoch wichtige Beschlüsse gefasst. Es ging unter anderem um die mit den Kassen neu ausgehandelte Hilfstaxe, genauer gesagt die Anlagen 1 und 2 des Papiers. Zur Erinnerung: Nach dem Schiedsspruch zur Anlage 3 der Hilfstaxe Anfang dieses Jahres war der Ruf nach einer Kündigung verschiedener Teile der Hilfstaxe immer lauter worden. Ende Juni war es dann soweit: Der DAV kündigte nicht nur die frisch beschlossenen Preise einzelner Zytostatika-Wirkstoffe in der Anlage außerordentlich. Er kündigte auch die Anlage 1 der Hilfstaxe mit den Stoffpreisen für klassische Rezepturen sowie die Anlage 2 mit den Gefäßpreisen – und das mit Wirkung zum 30. September 2018. Im September hatten sich die Hilfstaxen-Partner dann auf eine weitere befristete Fortgeltung der Anlagen verständigt, die aber zum Jahresende ausläuft.
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Der DAV-Vorstand soll nach Informationen von DAZ.online am heutigen Mittwoch eine bereits mit den Kassen konsentierte Neufassung der Anlagen 1 und 2 vorgelegt haben. Ohne konkrete Zahlen zu nennen habe man mitgeteilt, dass die Anlagen nun „marktübliche Preise“ enthielten, die man mit den Kassen verhandelt habe. Die Mitgliederversammlung nahm dies wohlwollend zur Kenntnis, das Papier kann damit zum 1. Januar in Kraft treten.
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