Bayern

Kammer verpflichtet Apotheker zu Rezeptur-Ringversuchen

Berlin - 13.06.2018, 09:05 Uhr

Die Bayerische Landesapothekerkammer hat ihre Berufsordnung in den Bereichen Rezeptur-Testkäufe und Ringversuche geändert. (Foto: Sket)

Die Bayerische Landesapothekerkammer hat ihre Berufsordnung in den Bereichen Rezeptur-Testkäufe und Ringversuche geändert. (Foto: Sket)


Gerade im Versandhandels-Konflikt ist es für die Apotheker wichtig, auf die vielen Vorteile der Apotheke vor Ort hinzuweisen – darunter auch die Rezepturherstellung. Damit die Zahl der Rezepturverweigerer minimiert wird und die Qualität der Rezepturen weiter steigt, hat die Bayerische Landesapothekerkammer in ihrer Berufsordnung neue Regelungen zu Ringversuchen und zu Testkäufen aufgenommen.

Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) will die Qualität und die Verweigerungsrate bei Rezepturen in Zukunft stärker überprüfen. Dazu hat die Kammer in den vergangenen Monaten eine Änderung der Berufsordnung erarbeitet, die die Delegiertenversammlung am vergangenen Freitag in Augsburg mehrheitlich beschlossen hat. Konkret geht es einerseits darum, die Apothekeninhaber zu einer Teilnahme an einem Ringversuch des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL) zu verpflichten. Andererseits ändert die Kammer ihre Testkauf-Szenario: Künftig soll es bei Testkäufen nur noch um die Bereitschaft der Apotheker gehen, eine Rezeptur anzufertigen.

Um die Versorgungsqualität in den Apotheken hoch zu halten, sieht die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Rahmen des Qualitätsmanagements neben der Selbstinspektion auch eine regelmäßige Teilnahme an Maßnahmen zur externen Qualitätsüberprüfung vor. Zu solchen externen Qualitätsüberprüfungen zählen auch die Ringversuche des ZL, die zweimal jährlich ausgeschrieben werden und an denen sich die Apotheker dann freiwillig beteiligen können. Das ZL stellt den Apothekern dann eine Herstell-Aufgabe, die Apotheker bereiten das gewünschte Medikament zu und senden es an das ZL. Später erhalten sie dann eine Aussage der Experten zur Qualität ihrer Rezeptur.

Die BLAK hat nun eine neue Regelung in die Berufsordnung aufgenommen, nach der die Apotheker zur Teilnahme an einem ZL-Ringversuch verpflichtet werden sollen. So sollen die Ringversuche in Bayern funktionieren: Aus mehreren Vorschlägen des ZL sucht sich die Delegiertenversammlung eine Reihe von Zubereitungen aus, die die Apotheker bei den Ringversuchen herstellen sollen. Innerhalb von drei Jahren wird jede der etwa 3000 Apotheken im Freistaat einmal zur Ringversuch-Teilnahme verpflichtet. Pro Quartal schreibt die Kammer also 250 Apotheken an und fordert zur Teilnahme auf.

Keine Herstellung mehr nach Testkauf-Anfragen

Die Apotheker stellen das Medikament dann her und schicken es an das ZL. Innerhalb von sechs Monaten müssen die Apotheker gegenüber der Kammer nachweisen, dass sie den Test bestanden haben. Klappt es beim ersten Mal nicht, erhalten sowohl der Pharmazeut als auch die Kammer eine Mitteilung vom ZL. Gegebenenfalls muss dieser Vorgang durch die einzelne Apotheke so oft wiederholt werden, bis der Qualitätstest bestanden ist.

Die Kosten der Herstellung trägt übrigens der Apotheker selbst, die Kosten der Überprüfung (für alle bestandenen Tests) übernimmt allerdings die Kammer. Was passiert, wenn ein Mitglied die Tests auch nach wiederholter Teilnahme nicht besteht, wurde zumindest öffentlich nicht erörtert bei der Delegiertenversammlung. Die neuen Ringversuche sollen im 2. Quartal 2019 starten. Bis dahin soll die Qualität der bayerischen Rezepturen weiterhin durch die bisherigen Testkäufe überprüft werden.

Testkäufe: Nur noch Überprüfung der Bereitschaft

Auch die Konzeption der Testkäufe wird sich in Bayern aber ändern. Bisher mussten die betroffenen Apotheker bei einem Testkauf auch eine Rezeptur herstellen, deren Qualität überprüft wurde. In Zukunft soll aber nur noch die Bereitschaft der Apotheker für eine Rezepturanfertigung überprüft werden. Verweigert der Pharmazeut die Rezeptur, soll es Ärger geben.

Wie genau das neue Testkaufmodell ablaufen soll, steht noch nicht fest. Im Beschluss heißt es dazu: „Durch ein von der Kammer noch zu erstellendes Szenario wird ausschließlich die Bereitschaft zur Rezepturherstellung mittels Telefon oder vor Ort abgefragt, ohne dass es zur Herstellung selbst kommen wird.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

könnte problematisch werden

von Peter Bauer am 13.06.2018 um 12:10 Uhr

Per Telefon könnte tatsächlich schwierig werden ,weil wir eine Anzahlung von 10€ bei Rezepturbestellungen,die nicht auf Kassenrezept sind ,verlangen.Die Vergangenheit hat gezeigt ,dass sich einige Kunden leicht mit der Bestellung tun,aber schwer mit dem Abholen und Bezahlen.Vom gesammten Schriftkram mit Namensnennung mal ganz abgesehen.Also liebe Delegierte,da müsst Ihr nochmals nacharbeiten,weil wohl die wenigsten Apotheken eine Rezeptur für einen Unbekannten einfach so per Telefon ohne Absicherung annehmen und Gefahr laufen nie mehr wieder ein Wort von dem Besteller zu hören.

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