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Multiple-Sklerose-patient
BfArM genehmigt ersten Eigenanbau von Cannabis
Eine Entscheidung in letzter Instanz zwang das BfArM, einem ersten Schmerzpatienten den Eigenanbau von Cannabis zu genehmigen. Nun liegt die Erlaubnis vor. Sie erlischt zu dem Zeitpunkt, an dem ein geplantes Gesetz der Bundesregierung Cannabis-Produkte aus der Apotheke erstattungsfähig macht.
Lange sträubte sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dagegen, doch nun hatte es keinen Entscheidungsspielraum mehr: Wie am Wochenende bekannt wurde, erteilte die Behörde am 28. September erstmals einem Patienten die Erlaubnis, Cannabis für den eigenen medizinischen Bedarf anzubauen. Nach Auskunft des Anwalts des Patienten, Oliver Tolmein, ist die Genehmigung bis zum 30. Juni 2017 befristet.
„Mit dieser ersten Eigenanbauerlaubnis für einen Patienten, der Cannabis als Medizin benötigt, sie aber aus Kostengründen nicht über die Apotheke beziehen kann, haben gesundheitspolitische Erwägungen Vorrang vor der drogenpolitisch motivierten, grundsätzlichen Ablehnung der Selbstversorgung bekommen“, erklärte Tolmein in einer Stellungnahme. Er hatte zusammen mit seinem an Multiple Sklerose erkrankten Patienten über Jahre hinweg geklagt und im April vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz Recht bekommen: Da der von Tolmein vertretene 53-jährige Patient sich Cannabisprodukte nicht leisten kann, wurde ihm das Recht zugesprochen, selber Hanf anzubauen, womit er schon vor längerer Zeit begonnen hat.
Geplantes Gesetz
Die Richter haben dabei dem BfArM keinen Ermessensspielraum zugestanden, so dass es zu der Entscheidung gezwungen war. Für Anfang nächsten Jahres plant die Große Koalition ein Gesetz, das Cannabis für Schmerzpatienten ohne andere Behandlungsoptionen rezept- und erstattungsfähig machen soll. Tolmein begrüßt, dass die Gerichtsentscheidung das „sehr begrüßenswerte“ Gesetzesvorhaben beeinflusst: Es ermöglicht Patienten, sich mit medizinisch notwendigen Cannabisblüten legal selbst zu versorgen, sollten die Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss ihre kritische Haltung gegenüber dem Sachleistungsanspruch auf Cannabis-basierte Medikamente beibehalten.
2 Kommentare
Endlich ein Fortschritt
von Sven Larisch am 05.10.2016 um 16:01 Uhr
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es ist einfach nur traurig
von ADN am 04.10.2016 um 11:00 Uhr
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