Check: AOK und Zyto-Apotheker

Märchenstunden im Zytostatika-Konflikt

Berlin - 28.09.2016, 13:40 Uhr

Was stimmt, was nicht? Wer ist das Rotkäppchen, wer der böse Wolf? Die Debatte geht weiter.... (Bild: Aleutie)

Was stimmt, was nicht? Wer ist das Rotkäppchen, wer der böse Wolf? Die Debatte geht weiter.... (Bild: Aleutie)


Seit Wochen leisten sich AOK-Bundesverband und Zyto-Apotheker einen Schlagabtausch wegen der exklusiven Ausschreibungen der Kasse. Beide Verbände werfen sich vor, Mythen und Märchen über die Versorgungslage zu streuen. DAZ.online zeigt, wie weit beide Seiten im Zyto-Konflikt auseinander liegen.

Vor etwa zwei Wochen stellten der Verband Zytostatika-herstellender Apotheken (VZA), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und mehrere andere Fachverbände ein gemeinsames Papier vor, in dem sie die komplette Abschaffung der Zyto-Verträge der AOK fordern. Nur einen Tag zuvor hatte der AOK-Bundesverband ein Faktenblatt herausgegeben, in dem Apothekern und Ärzten vorgeworfen wird, Unwahrheiten über die Versorgungslage zu verbreiten.

Die AOK spricht beispielsweise von der „Mär massenhafter Probleme“ oder der „Mär von der Apotheke um die Ecke“. Am gestrigen Dienstag hat nun auch der VZA mit einem mehrseitigen Argumentationspapier geantwortet und der AOK wiederum vorgehalten, ihre Sicht auf die Zyto-Versorgung sei der Märchenwelt näher als der Realität. Was denn nun? DAZ.online stellt die Argumente gegenüber:

Die Fronten im Zyto-Konflikt

Die AOK sagt:

Die Zyto-Apotheker sagen:

In der Kollektivversorgung gibt es unzulässige finanzielle Absprachen zwischen Apothekern und Ärzten. Der Markt ist sehr anfällig für Korruption.

Dass es bei der Zytostatikaversorgung Gewinnspannen für die Apotheken gibt, hat nichts mit einem von der AOK künstlich skandalisierten Verhalten der Apotheken zu tun, sondern beruht auf der gesetzgeberischen Grundentscheidung von 2009, die Preise für zubereitete Zytostatika freizugeben.

Seit Jahren werden die außerordentlichen Gewinnspannen von Apothekern thematisiert, die Krebsmedikamente (Zytostatika) in Arztpraxen liefern. Die Apotheken kaufen die Medikamente zum Teil erheblich preiswerter ein, als sie dies mit den Kassen abrechnen.

Falsch ist, dass die Gewinnspannen der Apotheken außerordentlich seien. Das sind sie schon seit Jahren nicht mehr. Wäre dem anders, würden wir nicht einen erheblichen Rückgang der Anzahl der selbst herstellenden Apotheken beobachten. Ohnehin sind Rabatte lediglich bei 13 % des Gesamtumsatzes zu erzielen.

Alle Apotheken, die an den AOK-Verträgen zur Zytostatikaversorgung teilnehmen, haben diese Aufgabe auch schon vor der Ausschreibung übernommen.

Es sind vielmehr neue

„Abrechnungsapotheken" hinzugekommen, die kein eigenes Zytostatikalabor haben und

weder über Erfahrung noch über die besonderen, für die Zytostatikaversorgung erforderlichen, Spezialkenntnisse verfügen.

Für die Verträge werden nur Apotheken ausgewählt, die allesamt für die Versorgung der GKV-Patienten mit parenteralen Zubereitungen in der Onkologie zugelassen sind. D.h. die AOK-Vertragspartner sind nicht systemfremd.

Vielmehr gibt es öffentliche Apotheken ohne eigenes Zytostatikalabor, die Vertragspartner der AOKen sind und sich eines Lohnherstellers bedienen.

In Berlin gibt es bereits seit 2010 Zytostatika-Ausschreibungen, in Hessen seit 2013. Aus beiden Bundesländern sind keine Probleme bekannt, die die Versorgung der Patienten gefährden.

Die Umfrage des Berufsverbandes der Hämatologen und Onkologen unter

Ärzten, die von den Ausschreibungen betroffen sind, berichtet tatsächlich von zahlreichen Problemen bei der Vertragsumsetzung.

Darüber hinaus wurde in vielen Losen die Versorgung durch die Verträge näher  an die Ärzte herangeholt. Wo Praxen früher teilweise aus weiten Entfernungen beliefert wurden, wird jetzt aus der Region geliefert.

Eine solche Nähe existiert nur scheinbar, wenn die Vertragsapotheke eine normale öffentliche Apotheke ist, die vielleicht näher an der Arztpraxis liegt, aber ihrerseits über einen weiter entfernten Lohnhersteller beliefert wird.

Intransparenz der Lieferwege: Es gilt: Wer kann, der darf. Dabei wird der Hersteller nur im zur Verordnung zugehörigen Datensatz kodiert, auf dem Rezept ist der Hersteller nicht erkennbar.

Sowohl der Hersteller des eingesetzten Fertigarzneimittels als auch die herstellende

Apotheke erscheinen im Datensatz.

In der Kollektivversorgung kommen Wirtschaftlichkeitsreserven nicht der Versicher- tengemeinschaft zugute.

Wirtschaftlichkeitsreserven kommen der Versichertengemeinschaft durch die Gesetzessystematik seit 2009 zugute. Versichertengemeinschaft sind dabei alle gesetzlich Versicherten, nicht nur die der ausschreibenden AOKen.

Professionalisierung: Seit Jahren verlagert sich die Zytostatika-Herstellung hin zu Herstellerbetrieben (diese sind oftmals apothekeneigene Ausgründungen). Das hat wirtschaftliche, ökologische und qualitative Vorteile.

Das steht im Widerspruch zu den Zielen der ortsnahen Versorgung und leistet einer Oligopolisierung in der Versorgung Vorschub.

Für den Patienten ändert sich nichts an seiner qualitativ hochwertigen Versorgung! Die Ausschreibung betrifft nur  die Bezugswege zwischen Arzt und Apotheker.

Für die Patienten haben Ausschreibungen neben den Sicherheitsrisiken der multiplen Schnittstellen folgende Nachteile: lange Transportwege (Haltbarkeit der Zubereitungen oft nicht sicher), ad hoc-Belieferung nur in Ausnahmefällen, mehrmaliges Erscheinen beim Arzt, lange Wartezeiten beim Arzt, ihre Daten werden an eine ihnen nicht bekannte Apotheke weitergegeben.

Im Ergebnis führt die Ausschreibung zu mehr Transparenz über die tatsächlichen Marktpreise sowie zu erheblichen Einsparungen für die Krankenkassen und damit für die Versicherten (denn es gibt eine große Diskrepanz zwischen offiziellen und  realen Einkaufspreisen).

Bei Ausschreibungen werden nicht die tatsächlichen Marktpreise abgebildet, sondern Preise, die nur deswegen erzielbar sind, weil eine Apotheke das Versorgungsmonopol hat und dementsprechend große Mengen einkaufen kann oder das Monopol über die Einbindung von einem privaten equity-finanzierten Herstellungsbetrieb anstrebt und zur Marktbereinigung/ Marktverdrängung nicht marktgerechte Dumpingpreise anbietet.

Im Rahmen der Ausschreibung der Zytostatika-Zubereitungen werden strenge Qualitätskriterien abgefragt und vom Bieter bestätigt.  Diese Bestätigungen liegen den Krankenkassen in der Regelversorgung nicht vor.

Die Abfrage und Bestätigung von Qualitätsmerkmalen und der Zuverlässigkeit ist kein Vorteil von Ausschreibungen, weil die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch die Apotheken auch ohne Ausschreibung selbstverständlich ist.

Die AOK zerschlägt keine Versorgungsstrukturen.

Das Gegenteil ist der Fall, weil eben nur noch eine einzige Apotheke über zwei oder gar mehr Jahre liefern darf und die anderen Apotheken dadurch im schlimmsten Fall vom Markt verschwinden.

Alle Apotheken können sich an den Ausschreibungen beteiligen.

Zwar können sich alle Apotheken an der Ausschreibung beteiligen und ein Angebot abgeben – gewinnen kann aber nur eine einzige Apotheke je Losgebiet.

Im Rahmen der Ausschreibung erhalten die Apotheker Planungssicherheit, wie viele Patienten sie versorgen und sind nicht mehr von den persönlichen Entscheidungen des Arztes abhängig.

Planungssicherheit gibt es vielmehr nicht, denn die herzustellenden Zubereitungen hängen von den Erkrankungen der Patienten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab.

 

Einsparpotenziale für die Kassen entstehen in keinem Fall zulasten der Qualität.

Das Einsparpotenzial geht wohl zulasten der Qualität, weil bspw. ad hoc- Herstellungen nur noch im Ausnahmefall erfolgen sollen und die Haltbarkeit der Zubereitungen unsicher ist.

Mit der sogenannten Loslimitierung (Beschränkung der maximalen Anzahl der Zuschläge einer Apotheke im Rahmen einer Ausschreibung auf vier) wird gewährleistet, dass auch im Rahmen der Ausschreibung durch eine Einzelkasse die Vielfalt an Anbietern vor Ort erhalten bleibt.

Denn schon die Limitierung auf vier Lose bedeutet, dass ganze Großstädte oder Regionen von nur einer einzigen Apotheke versorgt werden können.

Einsparungen durch Reduzierung des Verwurfs einer angebrochenen Packung, die nicht mehr für eine andere Zubereitung verwendet werden konnte.

Ein Verwurf ist nur dann abrechnungsfähig, wenn er tatsächlich angefallen ist.

Einsparungen beim Arbeitspreis des Apothekers (Herstellungspauschale des Apothekers für die Zubereitung).

Die Höhe des Arbeitspreises ist von Anlage 3 zur Hilfstaxe verbindlich vorgegeben.

Das Einsparpotenzial beim Selektiv- gegenüber dem Kollektivvertrag liegt nach den Erfahrungen aus den Ausschreibungen deutlich im zweistelligen Bereich.

Das „deutlich im zweistelligen Bereich“ angegebene Einsparpotenzial kann bei lediglich 13-prozentigem Generikaanteil nicht nachhaltig sein. Es handelt sich ohnehin nur um theoretische Einsparungen.


Erste Zusammenfassung: Fast in allen Punkten gehen die Vorstellungen zwischen der AOK und den Zyto-Apothekern weit auseinander. Am 19. Oktober haben beide Parteien die Möglichkeit, ihre Argumente im Gesundheitsausschuss des Bundestages direkt miteinander auszutauschen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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