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Eigentlich schien alles geklärt zu sein: Der Gesetzgeber will verbieten, dass ausländische Online-Arztpraxen Rezepte per Mail nach Deutschland schicken. Doch nun könnte sich das Blatt noch einmal wenden: Offenbar gibt es eine Gruppe von Parlamentariern, die das Fern-Verschreibungsverbot verhindern wollen.
Um das folgende Gesetzesvorhaben geht es: Die Bundesregierung will mit der 4. AMG-Novelle verhindern, dass Online-Arztpraxen, wie beispielsweise das britische Unternehmen DrEd, Bundesbürgern ausländische Rezepte über das Internet ausstellen. Konkret sollen Apotheker künftig darauf achten, ob zwischen Patient und Arzt ein direkter Kontakt stattgefunden hat. Hat es diesen offenkundig nicht gegeben, soll der Apotheker die Abgabe verweigern. So steht es in dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf, den der Bundestag in den kommenden Wochen verabschieden will.
Wenn man den Aussagen einiger Politiker folgt, könnte sich daran aber noch einiges ändern. Auf dem Kongress des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) sagte Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für das Thema Arzneimittel in der Grünen-Fraktion: „Es muss auch in Zukunft in Ausnahmefällen möglich sein, dass beispielsweise chronisch Kranke oder Menschen auf dem Land ein Rezept über das Internet ausgestellt bekommen. Wir haben gehört, dass die Bundesregierung daran noch einmal etwas ändern will.“
Inkohärentes Verhalten der Bundesregierung
Schulz-Asche bezeichnete das Verhalten der Bundesregierung in dieser Frage als „inkohärent". Auf der einen Seite wolle man die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben und erlaube Testprojekte wie die Online-Videosprechstunde. Andererseits wolle man verhindern, dass eine neue, digitale Versorgungsform flächendeckend genutzt werden könne. „Das ist ein klarer Bruch“, so die Grünen-Politikerin.
Auch in den Regierungsfraktionen scheint der Widerstand gegen das sogenannte „DrEd-Verbot“ größer zu werden. Der SPD-Politiker Dirk Heidenblut, der Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages ist, sagte: „Ich bin überhaupt nicht glücklich darüber, dass das DrEd-Verbot im Gesetzesentwurf steht.“ Heidenblut stellte klar, dass man das geplante Fern-Verschreibungsverbot nicht mit dem ohnehin schon geltenden Fern-Behandlungsverbot verwechseln dürfe. Letzteres sei allerdings berufsrechtlich verboten, also durch Beschlüsse der Ärzteschaft.
DrEd-Verbot: Hoffnung noch nicht verloren
Auch Heidenblut merkte mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren an: „Ich habe die letzte Hoffnung noch nicht verloren, dass das Verbot wieder gestrichen wird. Es wäre unsinnig, etwas zu zementieren, das uns in der ländlichen Versorgung vielleicht noch helfen könnte.“ Zudem gebe es auch keine wirklichen Gründe für das Verbot der Online-Rezepte. „Im BMG scheinen starke Kräfte zu wirken, die das unbedingt wollen“, sagte der SPD-Politiker.
Der Bundestag will die 4. AMG-Novelle noch vor der Sommerpause beschließen, das Vorhaben soll schon im August in Kraft treten. Kürzlich hatte sich die ABDA im Rahmen einer Stellungnahme dafür ausgesprochen, das Verbot zu beschließen. Es gebe weder verfassungs- noch EU-rechtliche Bedenken, sagte ein ABDA-Vertreter bei der Anhörung im Bundestag.
Versandapotheken wollen Online-Rezepte behalten
Ganz anderer Meinung sind in dieser Angelegenheit die Versandapotheken. Der BVDVA machte sich zuletzt dafür stark, die Online-Arztpraxen hierzulande nicht zu verbieten. Telemedizinische Anwendungen seien die „Kernelemente einer vernünftigen Fortentwicklung des digitalisierten Gesundheitswesens“, so der Verband. Der BVDVA hinterfragte auch die Rolle der Apotheker beim DrEd-Verbot: Es sei für die Pharmazeuten schwierig, zu überprüfen, ob zwischen Arzt und Patient wirklich ein direkter Kontakt stattgefunden habe.
2 Kommentare
Änderung
von Frank ebert am 02.06.2016 um 10:19 Uhr
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Unlogisch....
von gabriela aures am 01.06.2016 um 21:56 Uhr
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