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Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Apothekertag erneut gefordert, den Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, um so die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen. Höhere gesetzliche Anforderungen an die Versandapotheken wollten die Delegierten dagegen nicht fordern – dadurch erhöhe man nur die Akzeptanz eines Vertriebswegs, den man aus guten Gründen ablehne.
Auf Antrag des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) hat die Hauptversammlung der deutschen Apotheker auch dieses Jahr den Gesetzgeber aufgefordert, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu untersagen. Aus europarechtlichen Gründen ist ein Verbot des Versands nicht-rezeptpflichtiger Arzneimittel nicht möglich. AVNR-Präsident Thomas Preis bezeichnete den Arzneimittelversand als „Rosinenpickerei“. Besonders problematisch sei, dass über Versandapotheken besonders häufig Großpackungen abgegeben werden, während die Apotheken vor Ort aus heilberuflichen Gründen von genau diesen großen Packungen abraten. In diese Kerbe hat vor Kurzem auch der ehemalige BfArM-Präsident Prof. Harald G. Schweim sowohl in der „Welt am Sonntag“ wie auch in der DAZ („Riskanter Vertriebsweg“, DAZ 2015, Nr. 40) gehauen.
Nicht „aus Versehen“ die Akzeptanz erhöhen
Nicht annehmen wollten die Delegierten dagegen den Antrag der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), die Auflagen der GDP-Richtlinie auch auf den Versand von Arzneimitteln anzuwenden. Insbesondere sollten laut Antrag die beauftragten Transportunternehmen verpflichtet werden, die Einhaltung der strengen Anforderungen an Transportunternehmen auch zu dokumentieren.
Hintergrund ist ein Versuch der AKNR in diesem – sehr heißen – Sommer: Zwei Pakete wurden aus Nordrhein-Westfalen nach Bayern und wieder zurück geschickt. Beide Pakete enthielten einen Temperatur-Logger, wie er auch von den Großhandlungen genutzt wird, um die Temperaturen während des Transports zu dokumentieren. Die Pakete waren auf dem Weg nach Bayern jeweils zwei Tage unterwegs; die Hälfte der dokumentierten Zeit lag die Temperatur über der von der GDP-Richtlinie geforderten Maximaltemperatur von 25°C. Auf dem Rückweg von Bayern nach NRW war dann eines der beiden Pakete sogar fast sechs Wochen unterwegs.
Diese Stichprobe zeigt für AKNR-Präsident Lutz Engelen klar, dass die von den Versandapotheken genutzten Paketunternehmen heute die GDP-Richtlinien nicht einhalten. Da laut Engelen den Paketen nicht anzusehen sein darf, dass sie Arzneimittel enthalten, würde diese Vorschrift entweder den gesamten Paketversand in Deutschland der GDP-Richtlinie unterwerfen – oder den Vertrieb über diesen Transportweg unmöglich machen.
Dieser Argumentation wollten die Delegierten jedoch nicht folgen. Vor allem Bayern argumentierte, mit solchen Forderungen würde man, wenn sie denn von den Versendern doch umgesetzt werden, den Versandhandel sicherer machen – und damit würde die Akzeptanz eines unerwünschten Vertriebswegs erhöht. Schließlich wurde die Befürchtung geäußert, zukünftig auch beim Botendienst der Apotheke und Lieferungen an Arztpraxen GDP-konform arbeiten zu müssen. Der Antrag wurde knapp abgelehnt.
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