Übergangsfrist endet

Ab heute ist Chinin rezeptpflichtig

31.03.2015, 16:05 Uhr

Das Alkaloid Chinin, das natürlich in Chinarinde vorkommt, wird unter anderem zur Malaria-Behandlung eingesetzt. (Bild: Zerbor/Fotolia)

Das Alkaloid Chinin, das natürlich in Chinarinde vorkommt, wird unter anderem zur Malaria-Behandlung eingesetzt. (Bild: Zerbor/Fotolia)


Chinin-haltige Arzneimittel gibt es nur noch auf ärztliche Verschreibung. Kein Aprilscherz, sondern die endgültige Umsetzung einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, die bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten war. Am 1. April endet nun die Übergangsfrist. Sie war mit der Begründung festgesetzt worden, den betroffenen pharmazeutischen Unternehmern und Handelsstufen Gelegenheit zum Abverkauf der Lagerbestände zu geben. .

Grund für die Unterstellung von Chinin unter die Rezeptpflicht sind schwere unerwünschte Wirkungen wie kardiale Reizleitungsstörungen, immunologisch vermittelte Hepatitiden und Nephritiden sowie zentralnervöse Hör- und Sehstörungen. Zudem gibt es laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Hinweise auf ein Missbrauchspotenzial. So soll Chinin in Kombination mit Loperamid in der Drogenszene eingesetzt werden. Daher hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht Anfang vergangenen Jahres empfohlen, Chinin der Verschreibungspflicht zu unterstellen.

Der Gesetzgeber ist dieser Empfehlung gefolgt. Dass dies nicht sofort umgesetzt wurde, sondern eine Übergangsfrist vereinbart worden war, ist vom arznei-telegramm in dessen Februar-Ausgabe heftig kritisiert worden: Vorbeugender Verbraucherschutz sehe anders aus, hieß es dort. In den USA ist Chinin aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen nur zur Behandlung der Malaria tropica zugelassen. In Deutschland wird es zur Verhütung und Behandlung nächtlicher Wadenkrämpfe eingesetzt. Mit der Änderung des Rechtsstatus wird das entsprechende Präparat Limptar® N erstattungsfähig. 

Betroffene Präparate

Betroffen sind alle Chinin-haltigen Präparate. Ausgenommen sind lediglich homöopathische Arzneimittel, in denen die Endkonzentration von Chinin die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt. Konkret handelt es sich um folgende Fertigarzneimittel auf dem deutschen Markt:

  • Chininum sulfuricum D3 Dilution
  • Chininum sulfuricum D2 Tabletten
  • Chininum sulfuricum D3 Tabletten
  • Chininsulfat forte Aalborg Kapseln
  • Limptar® N 200 mg Filmtabletten

Die Änderung der Kennzeichnung von „nicht verschreibungspflichtig“ in „verschreibungspflichtig“ wurde zum 1. April 2015 im ABDA-Artikelstamm vorgenommen.


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