Apothekertage

Apothekertage 2023

tmb | Der Deutsche Apothekertag 2023 war geprägt von den kurz zuvor präsentierten Plänen des Gesundheitsministers via Publikumspresse. Andere Inhalte standen im Schatten des Vorgehens Karl Lauterbachs, das von den Apothekern als Affront empfunden wurde. Das Wichtigste aus Düsseldorf und von den Apothekertagen der Länder aus dem vergangenen Jahr finden Sie hier zusammengefasst.

Sächsischer Apothekertag

Beim Sächsischen Apothekertag am 21. April in Leipzig stand der Fachkräftemangel thematisch im Mittelpunkt. Reinhard Groß, stellvertretender Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbandes, beschrieb die diesbezüglichen Herausforderungen für die Apotheken. Eine spezielle Forderung der Apotheker in Sachsen zu diesem Thema ist der Ausbau der Pharmazie an der Universität Leipzig, über den seit Jahren diskutiert wird. Der Apothekertag bot ein Forum, die Probleme auch gegenüber der Landespolitik darzustellen. Die sächsische Sozialministerin Petra Köpping (SPD) besuchte die Veranstaltung, würdigte den Einsatz der Apotheken in der Pandemie und wies auf Gespräche zur Pharmazie in Leipzig hin.

DAZ/Alex Schelbert

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening auf dem Deutschen Apothekertag 2023 in Düsseldorf.

Bayerischer Apothekertag

Am 5. und 6. Mai fand in Erlangen der Bayerische Apothekertag statt. Die Landesregierung war dabei durch den (damaligen) bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek vertreten. In einer Podiumsdiskussion unter dem Motto „Heute hier, morgen fort - Wie steht es um die ambulante Gesundheitsversorgung in Bayern?“ diskutierten Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, und Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes, mit den Bundestagsabgeordneten Martina Stamm-Fibich (SPD) und Johannes Wagner (Grüne) sowie den Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Peter Bauer (Freie Wähler), Bernhard Seidenath (CSU) und Dr. Dominik Spitzer (FDP). Nach dem politischen Programm am Freitag folgte am Samstag die Fort­bildung mit pharmazeutischen und wirtschaftlichen Inhalten sowie praktischen Aspekten für den Apothekenalltag. Der wohl bekannteste Referent war der Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar. Außerdem wurden eine Fachmesse und eine Abendveranstaltung angeboten.

Deutscher Apothekertag

Der Deutsche Apothekertag vom 27. bis 29. September in Düsseldorf wurde maßgeblich durch die neuen Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für die Apotheken beeinflusst. Diese Pläne waren am Vortag durch einen Pressebeitrag bekannt geworden. Dieses Timing wurde als Affront empfunden, und die Inhalte entsetzten die Apotheker mindestens ebenso. Beim Apothekertag erläuterte Lauterbach das Vorhaben bei seinem Online-Auftritt. Für den größten Unmut sorgte sein Plan, dass PTA in Filialen vertreten könnten, wenn Apotheker online zugeschaltet würden. Die ABDA änderte daraufhin den Ablauf des Apothekertages. Statt des Geschäftsberichts wurde über die Reaktion auf Lauterbach diskutiert, ergänzend wurden Apothekenwirtschaftsdaten des ersten Halbjahrs vorgestellt. Andere Inhalte standen im Schatten dieser Entwicklung. Der Apothekertag schloss ausdrucksstark mit der Verabschiedung der „Düsseldorfer Erklärung“.

Eröffnung der Expopharm. Der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann verwies auf die vielen lange bestehenden Probleme der Apotheken, vor allem bei der Anpassung des Honorars, die noch gar nicht in Angriff genommen worden sei. Die Grußwortredner des Phagro und der Verbände der Arzneimittelhersteller waren sich in ihrer Kritik an der Gesundheitspolitik einig, setzten aber verschiedene Schwerpunkte – bei den Lieferengpässen oder den finanziellen Belastungen der Hersteller durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) war als einziger Politiker persönlich anwesend, kritisierte Lauterbachs Apothekenpläne und betonte die Bedeutung des Mittelstandes für das Gesundheitswesen und die Gesellschaft. Statt mit Konzernen spreche er „lieber mit euch“, sagte er an die Apotheker gewandt und prognostizierte: „Ich bin sicher, es wird noch Apotheken geben, wenn Herr Lauterbach schon Geschichte ist.“

Lagebericht.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening wertete Lauterbachs Vorgehen als „unfassbares Zeichen verantwortungsloser Undankbarkeit und schwerwiegender Geringschätzung“. Inhaltlich kritisierte sie, die geplanten Filialen ohne Labor, ohne Notdienst und ohne Apotheker seien „Scheinapotheken“, die die verbleibenden Apotheken im Wettbewerb noch mehr belasten würden. Die Apotheker müssten daher weiter protestieren und stark sein. Overwiening beklagte, dass Lauterbach sechs Gesprächstermine ausgeschlagen habe, erinnerte an elf Jahre ohne Anpassung des Rx-Festzuschlags und einen Anpassungsbedarf von 3,14 Euro allein aufgrund der steigenden Verbraucherpreise. Sie bekräftigte die Forderung, den Rx-Festzuschlag auf 12 Euro zu erhöhen und die überkomplexe Bürokratie zu entschlacken. Zudem verwies sie auf das erfolgreiche ARMIN-Projekt, das Konsequenzen für den Alltag haben sollte.

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Gesundheitsminister Karl Lauterbach schaltete sich auf dem Deutschen Apothekertag per Videobotschaft zu. Die Delegierten waren entsetzt von seinen Plänen.

Online-Auftritt. In seinem Online-Auftritt entgegnete Lauterbach, die Apotheker seien ein „hoch qualifizierter Gesundheitsberuf“. Seines Erachtens könnten sie in der Prävention noch mehr leisten, bei Lieferengpässen mehr als Darreichungsformen austauschen und die Digitalisierung voranbringen. Statt auf die zuvor von der ABDA gestellten Fragen an ihn einzugehen, erläuterte er seine neuen Pläne. Die Möglichkeit, Filial- und Zweigapotheken ohne Labor, ohne Rezeptur und ohne Notdienst zu betreiben, solle Neugründungen in unterversorgten Gebieten ermöglichen. Gut qualifizierte PTA sollten bei telepharmazeutischer Unterstützung aus der Hauptapotheke vertretungsberechtigt sein, Öffnungszeiten und Notdienste sollten flexibler geregelt werden. Die Apotheker würden damit nur gewinnen, meinte Lauterbach. Er deutete an, später auch das Honorar anzugehen, erwähnte aber nur Honorare für zusätzliche Leistungen und an strukturschwachen Standorten.

Diskussion der Delegierten. Overwiening kündigte daraufhin an, den November zum Protestmonat zu machen. In einer Debatte nach dem Online-Auftritt wurde gewarnt, Lauterbach lenke mit seinen Ideen von den Honorar­forderungen ab. Die Ideen seien ein „vergiftetes Angebot“. Ähnliches habe schon in der DDR nicht funktioniert. Als Ergebnis der Debatte entstand eine erste Resolution, in der Lauterbachs Pläne zurückgewiesen wurden.

Forum zum Projekt ARMIN. Bei der Auswertung des Modellprojektes ARMIN hatte sich gezeigt, dass damit die relative Mortalität um 16 Prozent sank. Für Dr. Christiane Eickhoff, ABDA, ist das „spektakulär“. Viele Teilnehmer nähmen diesen Nutzen allerdings nicht wahr, würden aber die bessere Betreuung und das zusätzliche Wissen über die Medikation begrüßen. Dr. Uta Müller, ABDA, erklärte, die beteiligten Ärzte und Apotheker hätten das Projekt als bereichernd betrachtet, insbesondere angesichts der klar geregelten Zuständigkeiten. Bei 92 Prozent der Patienten seien arzneimittelbezogene Probleme festgestellt worden, von denen 80 Prozent allein in der Apotheke gelöst werden konnten. Konsens beim Forum war, nun dranzubleiben, um die Leistung in die Regelversorgung zu überführen.

Apothekenwirtschaftsdaten. Claudia Korf, ABDA-Geschäftsführerin Ökonomie, präsentierte einen kurz gefassten Apothekenwirtschaftsbericht mit Daten über das erste Halbjahr 2023. Die Apothekenzahl sank in sechs Monaten um den Rekordwert von 238 auf 17.830. Für 2023 werden insgesamt etwa 600 Schließungen erwartet. Der destatis-­Indexwert zur Zahl der Beschäftigten in Apotheken sank von 124,4 im Dezember 2022 auf 118,9 im Juli 2023. Im ersten Halbjahr stiegen die Umsätze durchschnittlich um 4,2 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2022, aber die Betriebsergebnisse sanken durchschnittlich um 4,9 Prozent. Für 2023 sei bei 11 Prozent der Apotheken ein Verlust und bei weiteren 25 Prozent ein Betriebsergebnis zwischen 0 und 75.000 Euro zu erwarten.

„Düsseldorfer Erklärung“.

Als ausdrucksstarken Abschluss des Apothekertages beschloss die Hauptversammlung eine „Resolution für eine faire Vergütung der Apotheke vor Ort“. Darin wird die Bedeutung der Apotheken für die Daseinsvorsorge betont. Es werden acht Forderungen an die Bundesregierung gerichtet, insbesondere die Erhöhung des Rx-Festzuschlags auf 12 Euro. In die Formulierung gingen die Diskussionen des Apothekertages ein. Beim Apothekertag entwickelte sich eine Stimmung des Zusammenhalts und der Entschlossenheit. Am Ende gab es ein ungewohntes, medienwirksames Bild mit Apothekertagsteilnehmern in weißen Warnwesten auf der Bühne und davor.

DAZ/Alex Schelbert

ABDA-Geschäftsführerin Claudia Korf sprach auf dem DAT zur wirtschaftlichen Situation der Apotheken.

Anträge. Die folgenden (hier stark verkürzt dargestellten) Anträge wurden von der Hauptversammlung angenommen:

  • Der Gesetzgeber soll bei Lieferengpässen von versorgungskritischen Wirkstoffen die Herstellung von Defekturarzneimitteln auch ohne häufige Verordnung und ihre Abgabe an andere Apotheken ermöglichen. Bei Nichtverfügbarkeit eines Fertigarzneimittels soll der Wirkstoff in einer anderen Darreichungsform oder ein Rezeptur- oder Defekturarzneimittel abgegeben werden dürfen. Bei Lieferengpässen sollen die Vorratshaltung importierter Arzneimittel und der spätere Abverkauf dieser Bestände zulässig sein.
  • Der Gesetzgeber soll den Aut-simile-Austausch für die Akutversorgung zulassen. Zumindest in Akutsituationen soll mehr Handlungsspielraum bestehen, wenn der Verordner nicht erreichbar ist.
  • Die Produktion von (lebenswichtigen) Wirkstoffen und Arzneimitteln unter hohen Umwelt- und Sozialstandards soll wieder verstärkt in der EU stattfinden.
  • Die Bundesregierung soll einen Plan zur Risikovorsorge für ver­sorgungskritische Arzneimittel erstellen.
  • Die Arzneimittelversorgung soll wie bisher auch im Notdienst durch Apotheken sichergestellt werden. Die Hauptversammlung spricht sich gegen ein ärztliches Dispensierrecht im Notdienst aus.
  • Die pharmazeutischen Unternehmen sollen ihrer Pflicht zur bedarfsgerechten Lieferung nachkommen und Kontingentierungen eng befristen und veröffentlichen.
  • Die ABDA soll dem Plan der EU-Kommission entgegentreten, alle antimikrobiellen Wirkstoffe und einzelne Schmerzmittel der Verschreibungspflicht zu unterstellen.
  • Die Austauschmöglichkeiten bei der Arzneimittelauswahl sollen auf die bewährten Regeln aus der Pandemie ausgedehnt werden.
  • Der Gesetzgeber soll verantwortlich mit der Digitalisierung umgehen, bei apothekenrelevanten Prozessen verlässliche Rahmenbedingungen sicherstellen, der Trivialisierung von Arzneimitteln entgegenwirken und die Apothekenpflicht erhalten. Dabei soll besonders auf telemedizinische Verordnungen geachtet werden, bei denen Ärzte nur pro forma eingebunden oder durch Fragebögen ersetzt werden.
  • Die Digitalisierung der Apotheken soll vorangetrieben werden. Die Rahmenbedingungen dafür sollen unter Beachtung des Rechtsrahmens und der Versorgungsprozesse angepasst werden. Die Telematikinfrastruktur soll zu einer TI 2.0 mit der elektronischen Patientenakte und einer vertretbaren Nutzung von KI ausgebaut werden.
  • Die Abgrenzung der Aufgaben von Apothekern und Krankenkassen soll beibehalten werden. Die im Gesundheitsdatennutzungsgesetz intendierte Möglichkeit, dass Krankenkassen die Versicherten zur AMTS beraten, wird abgelehnt.
  • Der elektronische Zugriff auf Rechtsvorschriften soll ausreichend sein.
  • Die überfällige Honorarerhöhung für Apotheken soll stattfinden. Dazu soll der Rx-Festzuschlag auf 12 Euro steigen. Das Honorar soll künftig automatisch über einen Index ohne Verknüpfung mit anderen Themenfeldern angepasst werden. Der Apothekenabschlag soll auf 1,48 Euro netto festgeschrieben werden.
  • Präventionsmaßnahmen sollen finanziell und strukturell stärker gefördert werden. Dabei sollen Apotheken eingebunden und angemessen honoriert werden.
  • Apotheken sollen Verstöße gegen Abgabe- und Abrechnungsvorschriften bei Retaxationsverfahren heilen können.
  • Formfehler sollen nicht zum Anlass für Retaxationen beim Entlassmanagement gemacht werden dürfen. Apotheken sollen solche Formfehler korrigieren dürfen.
  • Die Liste der Fälle für Retaxaus­schlüsse soll um fehlende Berufs­bezeichnungen ergänzt werden.
  • Die Botendienstpauschale soll auf alle erstattungsfähigen Mittel aus Apotheken erweitert und abhängig von einer geeigneten Kenngröße automatisch angepasst werden.
  • Der Gesetzgeber soll die im Gesetzgebungsverfahren zu Beteiligenden stärker einbinden.
  • Die Selbstverwaltung soll gestärkt werden, indem der Missbrauch, beispielsweise durch sachwidriges Blockieren, unterbunden wird. Es soll ein Gebot zu vertragspartnerschaft­lichem Verhalten statuiert werden, um einen Umgang „auf Augenhöhe“ zu erreichen.
  • Das Heilmittelwerbegesetz soll an moderne Werbeformate angepasst werden, damit Arzneimittel nicht bagatellisiert werden.
  • Internetseiten mit gesundheitsbezogenen Angaben, die gegen das Recht verstoßen, sollen auf Antrag gesperrt werden können.
  • Die Vorschriften zur Rabatt- und Preiswerbung für OTC-Arzneimittel sollen an die jüngste Rechtsprechung des EuGH angepasst werden.
  • Der Gesetzgeber soll die Grundlagen für einen bundeseinheitlichen Hilfsmittelversorgungsvertrag schaffen, der eine unbürokratische und für die Apotheken auskömmliche Versorgung ermöglicht.
  • Patientennahe Schnelltests sollen auf weitere Erreger ausgedehnt werden.
  • Die Haftung der Apotheken für den Herstellerabschlag soll entfallen.
  • Der Einzug von Zuzahlungen bei Versorgung gegen Rechnung soll praktikabel geregelt werden.
  • Die Lagerung von BtM in Apotheken soll mit Blick auf Kommissionier­automaten neu bewertet werden.
  • Zur Stabilisierung der GKV-Finanzen sollen versicherungsfremde Leistungen nur aus Steuermitteln finanziert werden.

Die folgenden Anträge wurden in Ausschüsse verwiesen:

  • Es sollen Rahmenbedingungen zum Einsatz von KI in der Apotheke, insbesondere bei der AMTS, erarbeitet werden.
  • Nachhaltigkeitszertifikate für OTC-Arzneimittel sollen in der Apothekensoftware abgebildet werden.
  • Für Arzneimittel mit besonderem Beschaffungsaufwand soll eine angemessene Vergütung gezahlt werden.
  • Apotheken sollen an den Einsparungen partizipieren, die sie bei den Rabattverträgen generieren.
  • Apotheken sollen für den Einzug von sozialrechtlichen Zuzahlungen angemessen vergütet werden.
  • Der Apothekenabschlag soll entfallen, wenn eine Sonder-PZN wegen Nicht-Verfügbarkeit angewendet wird.
  • Der Gesetzgeber soll Regelungen treffen, die Lagerwertverluste bei geänderten Festbeträgen oder endenden Rabattverträgen kompensieren.
  • Apotheken sollen als feste Partner in die nationale Impfstrategie einbezogen werden. Dazu gehört eine faire Vergütung, auch für nicht verbrauchte Impfdosen.
  • Neben Impfungen gegen COVID-19 und Influenza sollen weitere Impf­angebote in Apotheken ermöglicht werden.
  • Bei der Belieferung mit Arzneimitteln sollen ausreichend lange Zahlungsziele gelten.
  • Der Gesetzgeber soll einen umfassenden Regelungsrahmen für die Versorgung mit autologen Serum­augentropfen schaffen. Dieser soll für Rechtssicherheit und eine retaxsichere Abrechnung sorgen.

Weitere Anträge wurden übergangen, zurückgezogen oder abgelehnt (DAZ 40, S. 49 ff.).

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Die Delegierten stimmen in der Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags 2023 über die eingereichten Anträge ab.

Die vollständigen Anträge finden Sie auf DAZ.online, wenn Sie unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de direkt in die Suchfunktion folgende Webcodes eingeben:

  • zur Sicherstellung der Versorgung: Webcode K3QJ5
  • Nachwuchs und Ausbildung: Webcode V3FC2
  • Digitalisierung und Nachhaltigkeit: Webcode M9FQ2
  • Rahmenbedingungen der Berufs­ausübung: Webcode U2SB8

Apothekertag Mecklenburg-Vorpommern

Der Apothekertag Mecklenburg-Vorpommern fand am 11. November wieder im Rahmen der Scheele-Tagung statt, diesmal im Ostseebad Binz auf Rügen. Bei der Fortbildung ging es um „Inhalativa von heute und morgen“. Beim Apothekertag mit dem Motto „Gesundheitsversorgung der Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern“ betonte Kammerpräsident Dr. Dr. Georg Engel das niederschwellige Angebot der Apotheken. Sie würden wertgeschätzt, aber das spiegele sich nicht in der Vergütung wider. Die Apotheken seien „pünktlich, aber unterbezahlt“. Als Referenten hatte die Kammer nicht Politiker, sondern Wissenschaftler eingeladen. Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Steffen Fleßa, Greifswald, betonte die Geschwindigkeit des demografischen und gesellschaftlichen Wandels. Die Apotheken seien „mitten im Strudel der Postmoderne“. Die Antwort könne nur Innovation und Mut zum Neuen sein. Dabei sei wirklich grenzenlose Fantasie gefordert, auch wenn das dem Wunsch nach Konstanz zuwiderlaufe. Für Holger Schäfer, Arbeitsmarktexperte am Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, erscheint es unvermeidbar, dass der demografisch bedingte Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen zu einem Verlust an Wohlstand führen wird. Es gelte, personelle Reserven zu nutzen, auch Ältere, Springer und Freelancer (DAZ 46, S. 16 ff. und S. 90 ff.; AZ 40, S. 1, 4 und 8). |

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