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Medizinalcannabis raus aus dem BtMG
Fachverbände fordern novelliertes „Cannabis-als-Medizin-Gesetz“
Im März hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen Beschluss zur Aufnahme von Medizinalcannabis in die Arzneimittel-Richtlinie getroffen. Schon zu diesem Anlass hatten sich die acht Verbände zusammengetan und weiteren Reformbedarf angemeldet. Darunter der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), der Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan), die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW). Sie hatten auch ein gemeinsames Positionspapier mit Handlungsempfehlungen angekündigt, das sie nun vorgelegt haben. Es basiert auf dem G-BA-Beschluss sowie dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zur kontrollierten Cannabisabgabe an Erwachsene – nicht jedoch dem Entwurf für ein Cannabis-Gesetz von Ende April, da dieser nicht offiziell veröffentlicht wurde.
Das Papier enthält fünf Kernforderungen für eine Novellierung des Cannabis-als-Medizin-Gesetzes:
- Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln abschaffen oder anpassen
- Medizinalcannabis aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herausnehmen
- Rechtlichen Rahmen für Cannabisarzneimittel bundesweit vereinheitlichen und anwenden
- Nationale Förderung von Forschungsvorhaben für Cannabis-Therapien ausbauen
- Flächendeckende und vorrangige Versorgung von Patientinnen und Patienten mit qualitätsgesicherten Cannabisarzneimitteln sicherstellen.
Die Verbände sehen die Gefahr, dass durch die Legalisierung von Genusscannabis Patienten in den „Freizeitmarkt“ verdrängt werden könnten. Der VCA will sich zudem für die Festlegung einer bundesweit anerkannten Identitätsprüfung von Medizinalcannabis und klare und einheitliche mikrobielle Qualitätsanforderungen einsetzen. |
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