DAZ aktuell

UPD-Gesetz endlich in Kraft

Übergangsregelungen bis 31. Juli

mik/jr | Die rechtliche Unsicherheit hat ein Ende: Das UPD-Gesetz ist diese Woche in Kraft getreten und räumt Apothekern bei Liefereng­pässen den Arzneimittelaustausch ein. Die Übergangsregelungen gelten bis zum 31. Juli, das ALBVVG soll eine dauerhafte Lösung bringen.
Foto: MQ-Illustrations/AdobeStock

Das UPD-Gesetz ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 16. Mai in Kraft getreten. Das Gesetz war bereits am 16. März vom Bundestag beschlossen und am 31. März vom Bundesrat gebilligt worden. Zwischenzeitlich war die Frage aufgekommen, warum die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt so lange dauert. Seit dem 8. April hatten die Apotheken streng rechtlich gesehen beim Austausch von nicht verfügbaren Arzneimitteln – wie sie es in den drei Jahren Pandemie wegen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gewohnt waren – auf unsicherem Boden gestanden. Die Verordnung war aus­gelaufen und die Übergangsregelung, die mit Blick auf die gegenwärtigen Lieferengpässe bis zum 31. Juli dieses Jahres den flexiblen Austausch ermöglichen soll, noch nicht in Kraft. „Eine dauerhafte Anschlussregelung zu erweiterten Austauschmöglichkeiten im Fall von Lieferengpässen soll durch das jüngst begonnene Gesetzgebungsverfahren zum Lieferengpass-Gesetz ALBVVG etabliert werden“, heißt es seitens der ABDA. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hatte den Verzicht auf Retaxa­tionen zugesagt. |

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