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Fernab der Versorgungsrealität
AMK-Chef Martin Schulz zur BfArM-Liste
Die neuen Austauschregelungen im geplanten „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG), die die Coronaregelungen ablösen sollen, sind in den Augen der ABDA „bürokratischer Irrsinn, nicht brauchbar und nicht zielführend“ – zumindest in der Form wie der Referentenentwurf sie derzeit vorsieht. Insbesondere die Idee, die Engpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Grundlage für die erleichterten Regeln zu nehmen, hält die ABDA für keine gute Idee. Warum erläuterte Martin Schulz: „Die ‚BfArM-Liste‘ gibt es nicht und wird es auch nicht geben“, so der Apotheker, der in seiner Funktion als AMK-Vorsitzender auch Mitglied des Beirats zu Liefer- und Versorgungsengpässen beim BfArM ist. Die Übersicht zu aktuellen Lieferengpässen umfasse nämlich zum einen nur Rx-Arzneimittel – denn nur die sind der Definition nach versorgungsrelevant. Zum anderen sollen die Hersteller vor allem dann melden, wenn für Arzneimittel mit versorgungskritischen Wirkstoffen ein Engpass erwartet wird. Als versorgungskritisch gelte ein Wirkstoff dann, wenn es für ihn nur noch wenige Hersteller gibt, erläutert Schulz. Die Fiebersäfte hingegen seien auf der Liste nie aufgetaucht. „Dieses Beispiel zeigt, dass die Liste das eine, Versorgungsrealität das andere ist“, erklärt der AMK-Vorsitzende. |
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