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Das „A“ entfällt bald

Änderung der BtMVV

gbg/ral | Das Bundeskabinett hat kürzlich eine Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) beschlossen. Die Tage der Pflichtangabe „A“ auf Betäubungsmittelrezepten bei Überschreiten der Höchstmenge sind damit gezählt.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Im April 2023 soll die derzeit in der BtMVV verankerte Höchstmengen­regelung fallen – und mit ihr die Pflichtangabe „A“ auf BtM-Rezepten bei Überschreiten dieser Grenzen.

Bereits Ende Oktober hatte das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf für eine entsprechende Änderungsverordnung vorgelegt. Kurz vor Weihnachten hat sie auch das Bundeskabinett beschlossen, wie das Büro des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, mitgeteilt hat. „Die bisherigen Vorgaben entsprechen nicht mehr dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Erfordernissen der ärztlichen Praxis, weil sie nicht mehr mit den auf dem Arzneimittelmarkt vorhandenen Betäubungsmitteldarreichungsformen kompatibel sind“, heißt es in der Pressemitteilung. „Sie sind zukünftig verzichtbar, weil sie nicht zu einer zusätzlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs beitragen.“

Die Verordnung soll am 8. April 2023 in Kraft treten. Vorher ist jedoch noch der Bundesrat am Zug und muss der Verordnung zustimmen. Das Plenum kommt am 10. Februar 2023 wieder zusammen. |

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