Gesundheitspolitik

Energiesparen ist weiter angesagt

ks | Die seit September 2022 geltenden kurzfristigen Energie­sparmaßnahmen werden bis zum 15. April 2023 verlängert. Der Bundesrat hatte die entsprechende Änderung der „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ bereits am 10. Februar abgesegnet, nun wurde diese auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Inhaltlich bleibt die Verordnung gegenüber ihrer Fassung vom 1. Oktober 2022 unverändert. Demnach gilt in öffentlichen Arbeitsstätten weiterhin eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad (überwiegend sitzende Tätigkeiten). Bei körperlich leichter und überwiegender Tätigkeit im Stehen oder Gehen kann sie auf 18 Grad gesenkt werden. Nicht öffentliche Arbeitsstätten wie Apotheken sollen sich diesem Vorbild anschließen. Für sie sind die 18 Grad jedoch eine Mindesttemperatur. Grundsätzlich ist auch der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Werbeanlagen, die während der Öffnungszeiten auf ein Gewerbe am selben Ort hinweisen (Apotheken-A), sind ausgenommen. |

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