Gesundheitspolitik

Digitale Identität rückt näher

ks | Ab dem kommenden Jahr müssen Krankenkassen ihren Versicherten sogenannte digitale Identitäten anbieten.

Erste Kassen werden damit schon in diesem Jahr beginnen. Ab dem 1. Januar 2026 sollen diese dann in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Authentifizierung der Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis dienen. Es handelt sich um eine Art digitale Kombination aus Personalausweis und eGK. Mit ihr sollen sich Versicherte künftig zum Beispiel über ihr Smartphone in Apps für das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte ein­loggen können. Leistungserbringer wie Apotheken sollen ebenfalls digitale Identitäten erhalten, die dann elektronischen Heilberufsausweis und Institutionskarte ablösen sollen. Nun hat die Gematik die Spezifikation für die digitale Identität veröffentlicht. Um den Einsatz der digitalen Identität vor Missbrauch zu schützen, sei die gängige 2-Faktor-Authentifizierung vorgesehen, heißt es. Mit den Datenschutzbehörden habe man sich einvernehmlich abgestimmt, heißt es. |

Das könnte Sie auch interessieren

Änderungsanträge für das DVPMG

Digitalisierungsregeln mit Blick auf die Praxis

Bundesgesundheitsministerium hat Änderungsvorschläge für das Digitale-Versorgung- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz erarbeitet

Das E-Rezept soll alltagstauglich werden

BMG legt Referentenentwurf für weiteres Digitalisierungsgesetz vor

Die eGK als Schlüssel zum E-Rezept

Referentenentwurf für weiteres Digitalisierungsgesetz

Neues zum E-Rezept

Weiterer Anschub für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege

Länder lassen DVPMG passieren

Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege

Update für die Telematikinfrastruktur

Versender sehen sich bei E-Rezept-Einlösung via eGK benachteiligt

DocMorris und Shop Apotheke beschweren sich bei der EU-Kommission

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.