Gesundheitspolitik

Keine Zeitangaben

Kleine Anfrage der Unionsfraktion zum E-Rezept

cha | Für die verpflichtende flächendeckende Einführung des E-Rezepts gibt es immer noch keinen konkreten Zeitplan. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die Unionsfraktion will in ihrer Kleinen Anfrage u. a. wissen, wann die verpflichtende flächendeckende Einführung des E-Rezepts er­folgen soll und welche digitalen Einlösungswege geprüft werden.

Die Antworten der Bundesregierung fallen recht dürftig und zudem sehr vage aus. „Die Erfahrungen der ersten Roll-out-Phase haben gezeigt, dass von Versicherten und Leistungserbringern neben der elektronischen Rezept-App (E-Rezept-App) eine weitere vollständig digitale Einlösemöglichkeit gewünscht wird“, heißt es. In Abhängigkeit von deren Verfügbarkeit werde die weitere Einführung des E-Rezeptes erfolgen.

Dabei geht die Bundesregierung konkret auf die Einlösung über das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte ein. Diese Möglichkeit war von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) im vergangenen Jahr gefordert worden, wurde jedoch seitens des Datenschutzes abgelehnt, weshalb die KVWL ihren Ausstieg aus dem zuvor gestarteten Roll-out erklärte. „Die Gematik hat bereits die Einlösemöglichkeit über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke spezifiziert“, heißt es nun dazu in der Antwort der Bundesregierung. Nach konstruktiven Gesprächen mit den zuständigen Behörden werde dieser Einlöseweg durch eine zusätzliche Sicherheitsfunktion verstärkt. Konkret genannt werden „konstruktive Gespräche mit dem Bundes­beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, um ein Einvernehmen über den Abruf der E-Rezepte über die eGK zu erreichen“. Zudem gebe es zurzeit intensive Gespräche mit der Industrie, um eine schnelle Umsetzung im Jahr 2023 zu ermöglichen. „Die entsprechenden Zeitpläne werden gerade validiert.“

Aber offenbar werden weitere Alternativen ins Auge gefasst: „Darüber hinaus wird geprüft, welche weiteren digitalen Einlösewege umsetzbar wären“, heißt es in der Antwort. Eine klare Absage gibt es allerdings an die von vielen Menschen genutzten Kommunikationswege: „Der Versand des E-Rezept-Tokens über eine ungesicherte E-Mail oder eine SMS wurde nach Beratungen mit den zustän­digen Behörden verworfen.“ |

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