Wirtschaft

Durchwachsene Bilanz

DiGA: AOK Bundesverband fordert strengere Regeln

cha | Die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wurden vom damaligen Bundesgesundheitsminister Spahn forciert ein­geführt. Die Anbieter müssen zunächst keinen Nutzen nachweisen und können den Preis selbst festlegen. Der AOK Bundesverband fordert nun strengere Regeln für die Erstattung.

In einem aktuellen Interview mit dem AOK Medienservice verweist Katrin Krämer, Abteilungsleiterin Versorgungsmanagement im AOK-Bundesverband, auf eine Umfrage unter 2600 AOK-Versicherten. Danach würden die DiGA insgesamt zwar positiv bewertet, aber hinsichtlich der Bereitschaft zur Empfehlung und des erlebten Nutzens hätten die Patienten zurückhaltend reagiert. Zudem habe die Studie ergeben, dass mehr als ein Drittel der Befragten vom behandelnden Arzt oder Therapeuten nicht über die Funktionen der genutzten DiGA informiert worden sei. Und fast jeder Vierte habe die Nutzung der DiGA vorzeitig abgebrochen.

Zwar betont Krämer, die AOK sehe DiGA grundsätzlich positiv als Möglichkeit, die ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung zu ergänzen oder Wartezeiten, z. B. auf eine Psychotherapie, zu überbrücken. Aber, so Krämer weiter: „Im Kern braucht es grundsätz­liche Anpassungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen, vor allem die Einführung eines wirk­lichen Nutzennachweises und die Abschaffung der freien Preisfestsetzung.“ Dies würde dann auch zu mehr Vertrauen und Akzeptanz insbesondere aufseiten der Ärzteschaft führen.

Konkret fordert Krämer, dass die Anforderungen an den Nutzennachweis der DiGA genauso hoch sein müssten wie bei anderen GKV-Leistungen. Zudem spricht sich Krämer für eine grundlegende Reform der Preisbildung bei den DiGA und somit ein Ende der freien Preisbildung durch die Hersteller im ersten Jahr nach der Markteinführung aus. Orientieren könne man sich dabei an der Vorgehensweise bei den digitalen Pflegeanwendungen: „Hier sind direkt nach dem Markteintritt dreimonatige Preisverhandlungen vorgesehen, der verhandelte Preis gilt dann ab Markteinführung.“ |

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