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- AZ 51-52/2023
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Gesundheitspolitik
Erste EU-Liste steht
Damit setzt die Europäische Kommission um, was sie im Rahmen der geplanten Novellierung des EU-Arzneimittelrechts angekündigt hatte. Die Liste soll dazu beitragen, Arzneimittelengpässe zu beheben und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Liste sei „Teil der Bemühungen der EU um eine bessere Resilienz und strategische Autonomie angesichts geopolitischer und unvorhergesehener Herausforderungen“.
Als kritisch eingestuft wird ein Arzneimittel laut Kommission, „wenn es für das Angebot einer durchgängig hochwertigen Gesundheitsversorgung und für einen hochgradigen Schutz der öffentlichen Gesundheit in Europa unverzichtbar ist“. Mehr als 200 in der Humanmedizin verwendete Wirkstoffe stehen auf der Liste. Dabei stellt die Kommission klar: Dass ein Mittel auf der Liste steht, bedeute nicht, dass es in nächster Zukunft knapp werden könnte. Es sei vielmehr ein Zeichen dafür, wie wichtig bei diesen Mitteln das Vermeiden von Engpässen ist. Wären sie nicht verfügbar, stünden Patienten wie ganze Gesundheitssysteme vor ernsten Problemen. |
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