Gesundheitspolitik

Lauterbach verteidigt Cannabis-Pläne

1. Lesung des Cannabisgesetzes im Bundestag / Deutliche Kritik aus Union und AfD

ks | Die Ampel-Pläne für eine Cannabis-Legalisierung haben den Bundestag erreicht: Am vergangenen Mittwoch fand die erste Lesung zum Entwurf für ein Cannabisgesetz im Bundestag statt. Die Unionsfraktion sowie die AfD-Fraktion hatten zudem verschiedene Anträge eingebracht, um die Legalisierung zu stoppen. Nun wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages federführend mit den Vorhaben befassen – es ist absehbar, dass noch an einigen Stellen geschliffen werden wird.

Cannabis ist bislang nur zu medizinischen Zwecken legal. Das soll sich bekanntlich ändern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht den legalen Besitz und Konsum von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene vor. Die Aus­gabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren soll dabei bis 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig sein. Ermöglicht werden sollen der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch strengen Regelungen unterworfene Anbauvereinigungen, die maximal 500 Mitglieder haben dürfen. Ein wichtiges Ziel des Gesetzes ist der verbesserte Gesundheitsschutz und eine bessere Aufklärung und Prävention – gerade gegenüber Kindern und Jugendlichen. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Was Medizinalcannabis betrifft, so soll es bei der Verschreibungspflicht bleiben – allerdings soll der BtM-Status entfallen. Das entbürokratisiert den Umgang der Apotheken mit dem Arzneimittel einerseits, mindert aber auch die Honorierung.

Bisherige Cannabis-Politik auf dem Holzweg

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte seine Pläne im Bundestag. Man müsse ehrlich Bilanz ziehen, betonte er: Mit der bisherigen Cannabis-Politik sei man auf dem „Holzweg“. Auch wenn Cannabis verboten sei, nehme der Konsum zu – gerade bei jenen, wo er den größten Schaden anrichte: bei Kindern und Jugendlichen. Zudem steige der THC-Gehalt – der „mittlerweile so hoch ist, dass der reine Cannabiskonsum sehr toxisch ist“. Hinzu kämen Beimengungen und Ver­unreinigungen. Und: der Schwarzmarkt wächst. Künftig soll es eine gezielte Ansprache von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geben, die vermittelt, dass Cannabiskonsum schädlich ist, insbesondere für das wachsende Gehirn. Damit mache man „Vorbeugepolitik, die bisher gefehlt hat“, so der Minister.

„Thema, das im Moment keiner baucht“

In der Unionsfraktion hat man keinerlei Verständnis für die Legalisierungsbestrebungen. Die CDU-Abgeordnete Simone Borchardt hielt Lauterbach vor, sich nicht um die wirklich drängenden Probleme zu kümmern: „Das gesamte Gesundheitssystem schreit gerade nach Unterstützung. Wir haben ein unkontrolliertes Krankenhaussterben. Apotheker sind verzweifelt, weil wir immer größere Zahlen von Apothekenschließungen haben. Erneut drohen Arzneimitteleng­pässe. Die Pflege steht vor einem Kollaps, um nur einige Herausforderungen zu nennen. Und jetzt kommen Sie mit einem Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung um die Ecke. Ein Thema, das in diesem Moment wirklich keiner braucht.“ Borchardt fürchtet zudem, dass Patienten versuchen werden, sich künftig selbst mit Cannabis zu therapieren – „jenseits der ärztlichen Begleitung“. Der richtige Weg aus ihrer Sicht wäre es, den Genehmigungsvorbehalt für Medizinalcannabis anzugehen.

Kristine Lütke, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, wies indessen darauf hin, dass sich der Status quo für die Medizinalcannabispatienten nicht veränderte: „Wer krank ist und auf Cannabis als Medizin angewiesen ist, der muss es, egal wo, in der Öffentlichkeit einnehmen und inhalieren können“.

In der weiteren Debatte stritten die Befürworter und Gegner immer wieder über die Frage, ob die Legalisierung in anderen Ländern erfolgreich war oder nicht, insbesondere, ob der Schwarzmarkt zurückgedrängt werden konnte. Die Meinungen und vorgebrachten Zahlen dazu gingen auseinander.

Es wird noch einige Diskussionen geben, ehe das Gesetzt verabschiedet ist. |

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