Gesundheitspolitik

Erfreuliche Retax-Bilanz

LAV Ba-Wü prüfte 2022 8638 retaxierte Rezepte

ks | Bei der sommerlichen Mitgliederversammlung des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, zieht die Retax-Abteilung regelmäßig Bilanz. Dabei zeigt sich einmal mehr: Einspruch lohnt sich! Der LAV holte mehr als eine Million Euro für seine Mitglieder zurück.

Insgesamt wurden 2022 Retaxa­tionen in einem Volumen in Höhe von 1.422.700 Euro geprüft (Vorjahr 1.528.580 Euro). Davon, so der LAV in einer Pressemitteilung, konnten im Einspruchsverfahren über 76 Prozent für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. Das sind nach Wert insgesamt 1.086.924 Euro (Vorjahr 936.591 Euro). Die Beanstandungen erwiesen sich als unberechtigt oder konnten durch Nachweise nachträglich geheilt werden. Erneut habe sich damit bestätigt, dass der Großteil der geprüften Retaxationen ungerechtfertigt war, so der LAV.

Weniger Rezepte, aber hohe Summen

Hinter dem Volumen stecken 8638 geprüfte Rezepte beziehungsweise 4534 zusammengefasste Retaxa­tionsvorgänge (Vorjahr: 14.362 bzw. 6747). In 2412 dieser Vorgänge konnte der LAV sich durchsetzen – in 2122 Fällen waren die Beanstandungen hingegen berechtigt. Die berechtigten Fälle waren mit insgesamt 335.776 Euro vom Volumen her allerdings deutlich niedriger (Vorjahr 591.989 Euro).

Hoffnung auf neue Retaxeinschränkungen

Weniger Fälle, aber mehr Geld zurückgefordert – dazu erklärt LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth: „Das heißt, dass Apotheken immer öfter mit Retaxationen teurerer Arzneimittel konfrontiert waren – die dann aber häufig durch das Einspruchsverfahren des LAV abgewendet wurden.“ Jetzt ist die Hoffnung groß, dass die Situation künftig besser wird. Allerdings: „Die nun im ALBVVG beschlossenen Änderungen werden künftig in Einzelfällen zur Entspannung führen, aber bei weitem nicht bei allen Fällen“, so Hofferberth. Aus ihrer Sicht hätten die Regelungen des ALBVVG ruhig weitergehender sein können. „Grundsätzlich bleibt für Apotheken eine ungerechte Situation. Sie werden für Versäumnisse anderer mit Retaxationen in die Haftung genommen, obwohl der Versicherte ordnungsgemäß versorgt wurde“, so Hofferberth. |

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