Gesundheitspolitik

Geldstrafen verhängt

Illegale Impfaktion für italienische Hotelmitarbeiter

ks | Gegen einen Apotheker, zwei Ärzte und eine Mitarbeiterin eines italienischen Hotels hat das Amtsgericht München wegen des Verdachts auf Unterschlagung von COVID-19-Impfstoff Strafbefehle erlassen. Sie sollen in Zeiten, da die Vakzine noch knapp waren, an Impfaktionen für italienische Hotelmitarbeiter beteiligt gewesen sein.

Die Aktion machte 2021 in Deutschland Schlagzeilen. Schließlich waren die Vakzine seinerzeit heiß begehrt. Denn anfangs standen sie noch nicht jedermann zur Verfügung – erst einmal waren Alte und Kranke dran.

Impfen im Flughafenhotel

Wie die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) am vergangenen Dienstag mitteilte, soll die angeklagte Mit­arbeiterin des italienischen Hotels insgesamt drei Impfaktionen organisiert haben. Zwei davon Ende Mai 2021 in einem Hotel am Münchner Flughafen, zu denen die Mitarbeiter aus Italien eingeflogen worden sein sollen. Die dritte Impfaktion soll im Juni 2021 direkt für die Hotelanlage in Italien geplant worden sein. Der Apotheker soll den Impfstoff für zwei der drei Impfaktionen zur Verfügung gestellt haben. Die beiden Ärzte sollen bei den Impf­aktionen am Münchner Flughafen die Impfungen vorgenommen und medizinisch überwacht haben. Einer der beiden Ärzte soll zudem an der Organisation der geplanten dritten Impfaktion in Italien beteiligt gewesen sein.

Die Mitarbeiter des italienischen Hotels waren nach Auffassung der ZKG allerdings nicht nach den Vorgaben der deutschen Corona-Impfverordnung impfberechtigt. Der den Apothekern und Ärzten unentgeltlich zur Verfügung gestellte Impfstoff sollte also eigentlich anderen Menschen zur Verfügung stehen. Laut ZKG sollen im Zuge der Aktion 228 Dosen Comirnaty unterschlagen worden sein.

Geldstrafen bis zu 60.000 Euro – Einspruch eingelegt

Während zwei der Angeklagten Angaben zum Geschehensablauf gemacht haben, haben sich die anderen beiden nicht zur Sache eingelassen. Antragsgemäß verhängte das Amtsgericht Geldstrafen zwischen 25.000 und 60.000 Euro. Alle Angeklagten haben gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt. Die Strafbefehle sind daher noch nicht rechtskräftig. |

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