Gesundheitspolitik

Start verhalten und mit Missverständnissen

E-Rezepte sind seit 1. Juli mit der Versichertenkarte in der Apotheke abrufbar

jb | Seit dem 1. Juli steht nun offiziell der dritte Einlöseweg für das E-Rezept zur Verfügung: Neben dem Papierausdruck und der Nutzung der Gematik-App können Versicherte ihre elektronischen Verordnungen mithilfe ihrer Versicherungskarte (eGK) in der Apotheke abrufen lassen. Die Gematik und das Bundes­gesundheitsministerium setzen darauf, dass dadurch das E-Rezept an Akzeptanz gewinnt. Aktuell gibt es aber noch einige Missverständnisse – auch in den Apotheken.

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