Gesundheitspolitik

Warten auf Steinmeier

ks | Noch immer warten die Apotheken auf eine Veröffentlichung des Gesetzes zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) im Bundesgesetzblatt. Erst wenn das geschehen ist, steht der Austausch eines nicht verfügbaren Arzneimittels nach den aus der Pandemie gewohnten Regeln auf sicheren Füßen. Zumindest bis Ende Juli – im Anschluss soll eine neue, mit dem Engpassgesetz verstetigte Regelung greifen. Dabei hatte der Bundesrat das UPD-Gesetz bereits am 31. März passieren lassen. Als letzter Schritt stand (nur) noch die Gegenzeichnung und Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundes­gesetzblatt an. In der Regel ist das in überschaubarer Zeit machbar. Doch das Vorhaben stockt im Bundespräsidialamt. Ein Sprecher erklärte auf Nachfrage, dass sich das Gesetz derzeit in der Aus­fertigungsprüfung befinde. „Ein genauer Zeitpunkt der Ausfertigung kann noch nicht angegeben werden.“ Für die Apotheken heißt das: Sie müssen sich weiter auf das Wort der Krankenkassen verlassen, nicht zu retaxieren. Die Freie Apothekerschaft hat indessen einen Aufruf an die Apotheken gestartet, Bundespräsident Steinmeier „mindestens einen Werbekugelschreiber Ihrer Apotheke“ zu schicken. |

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