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Gesundheitspolitik
Länder stärken Apotheken den Rücken
Bundesrat beschließt Stellungnahme zum ALBVVG
Das Plenum nahm (mit einer Ausnahme) alle Empfehlungen der Fachausschüsse an. Dazu zählt u. a. die an die Bundesregierung gerichtete Forderung, die Apothekenvergütung auf eine auskömmliche Grundlage zu stellen. Aber auch beim Engpassmanagement wollen die Länder die Apotheken vor neuen Hindernissen durch komplizierte Verfügbarkeitsanfragen sowie vor Retaxationen schützen. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sagte, der Gesetzentwurf „erweckt leider den Eindruck einer mangelnden Anerkennung für den Einsatz der Apotheken im Management von Engpässen“. Grundsätzlich müsse man dankbar sein, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt habe – denn der Handlungsbedarf sei groß. Doch noch enthalte er zu viele Schwachstellen, die noch beseitigt werden müssten.
Als der Gesundheitsausschuss des Bundesrats Ende April seine Empfehlungen für die Stellungnahme zum ALBVVG vorlegte, wurde erneut deutlich: Die Sorgen der Apotheken finden in den Ländern mehr Gehör als auf Bundesebene. Zahlreiche der am Ende 21 Empfehlungen betreffen Apotheken und gehen weit über das hinaus, was im ALBVVG-Entwurf angelegt ist. So plädieren die Länder z. B. auch für ein weitgehendes Nullretax-Verbot (nicht nur beim engpassbedingten Austausch) und den Verzicht auf eine Präqualifizierung bei der Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel. Vor allem aber sehen sie die Notwendigkeit, die Vergütung der Apotheken anzugehen – das Thema ist sogar in mehreren der Einzelempfehlungen adressiert.
Lucha betonte in seiner Rede vor dem Plenum: „Es ist an der Zeit, die Vergütung der Apotheken auf ihre Auskömmlichkeit zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen.“ Der Minister erinnerte: Ohne das Engagement der Apotheken in der COVID-19-Krise wäre man durch diese gar nicht durchgekommen. Doch das vergäßen nun manche. Lucha betonte, man dürfe den Apotheken die Arbeit nun beim Engpassmangement nicht noch erschweren – ohne sie wäre die Versorgung gar nicht möglich. Vorschläge, wie man es den Apotheken leichter machen kann, gebe es in den Empfehlungen genug.
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) betonte ebenfalls den Nachbesserungsbedarf am ALBVVG-Entwurf. Dieser greife zu kurz und löse die strukturellen Probleme nicht. Vielmehr werde der Mangel verwaltet. Die Lieferketten müssten weiter diversifiziert und mehr Anreize für die Produktion in Deutschland gesetzt werden als bislang vorgesehen. Die Pläne dürften sich nicht nur auf Antibiotika beschränken – auch andere versorgungsrelevante Arzneimittel müssten berücksichtigt werden.
Auch die Argumente der Apothekerschaft sind beim hessischen Regierungschef angekommen. Rhein verwies auf die Ausführungen der „Vertreterin der hessischen Apotheken“ bei einem Versorgungsgipfel, zu dem die hessische Landesregierung vor zwei Wochen geladen hatte: Sie habe geschildert, dass der 50-Cent-Zuschlag „gerade einmal die Arbeitskosten von 23 Sekunden abdeckt“. Das bilde nicht einmal annähernd den Aufwand ab, den die Apotheken leisten müssen, um eine adäquate Versorgung sicherzustellen. „Hier muss dringend nachgebessert werden“, sagte Rhein. Letztlich stimmte das Plenum sowohl den bereits bekannten Empfehlungen als auch dem noch kurzfristig eingebrachten Antrag zu, eine „angemessene Vorhaltung von versorgungsrelevanten Arzneimitteln im Regelsystem auf allen Handelsstufen, insbesondere beim pharmazeutischen Großhandel“ zu prüfen – inklusive einer kostendeckenden und auskömmlichen Vergütung dafür. Nur für eine Empfehlung fand sich keine Mehrheit: Auf den im ALBVVG vorgesehenen Vorstoß für einen genderneutralen Pflichttext bei der OTC-Werbung möchten die Länder nicht gänzlich verzichten.
Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die darauf eine Gegenäußerung verfassen wird. Man darf gespannt sein, ob sie zumindest einige der Anregungen aufgreift. |
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