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Über 15.000 Anträge beim NNF

Kosten der TI-Erstausstattung

nnf/ral | Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für Apotheken nicht zuletzt eine Kostenfrage. Die TI-Erstausstattung wird zwar refinanziert – und die meisten Apotheken haben das Geld auch beantragt, der Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen.
Foto: DAZ/Sket

Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ist als Abrechnungs- und Verwaltungsstelle für die Refinanzierung der TI-Erstausstattung zuständig. 11.055 Apotheken haben im Jahr 2021 nach vorläufigen Zahlen einen Antrag auf Re­finanzierung ihrer TI-Erstausstattung beantragt. Nachdem 2020 bereits 4054 Apotheken einen solchen Antrag gestellt hatten, haben bis Jahresende 2021 insgesamt rund 82 Prozent der Apotheken vor Ort einen Antrag auf Refinanzierung gestellt. Das NNF teilt mit, dass die Auszahlung für im vierten Quartal 2021 gestellte Anträge Ende März 2022 erfolgen wird. Die Gesamtsumme speist sich seit der Erweiterung der TI-Vereinbarung im Juni 2021 aus insgesamt vier Teilsummen – der Erstausstattung, den Betriebskostenpauschalen, den Erstattungen für das PTV-4-Update und den Erstattungen für die Heilberufsausweise (HBA) angestellter Apothekerinnen und Apotheker und von Berufsanfängern. Insgesamt knapp 58 Millionen Euro werden die Kostenträger den Apotheken für deren Erstausstattungsanträge im Jahr 2021 überweisen. Für die Betriebskostenpauschalen hat der NNF dem GKV-Spitzenverband rund 7,5 Millionen Euro in Rechnung gestellt. |

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